Auf Einladung der Energiewende-Kommission des Bayerischen Landtags nahm Dr. Felix Chr. Matthes vom Öko-Institut in einer Anhörung am 7.Mai 2012 zum regulatorischen Rahmen für die Energiewende Stellung.
Ein wesentlicher Inhalt der Anhörung war die Bewertung der Wirkungsmechanismen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Frage, ob und wie dieses Förderinstrument „zukunftsorientiert und innovationsfördernd“ weiterentwickelt werden sollte.
Die Herausforderung ist groß: Welche Rollen können so unterschiedliche Stromquellen wie beispielsweise die standortgebundene Windenergie oder die zeitpunktgebundene Photovoltaik im Gesamtstrommix übernehmen und wie kann Produktion und Ausbau optimal aufeinander abgestimmt werden? Und was bedeutet das für die Marktintegration?
Felix Chr. Matthes stellte drei mögliche Förderoptionen vor, wovon er die letzte als erfolgversprechendste empfahl:
1. Das bestehende System von Einspeisevorrang und Garantiepreisen wird langfristig weiter geführt. Mittelfristig wird sich damit die Herausforderung stellen, dass für die verschiedenen Stromerzeugungsoptionen auf planerischem Wege Marktanteile zugeteilt werden und über die Förderung diese Marktanteile umgesetzt werden. Das Problem der Betriebsoptimierung innerhalb der erneuerbaren Energien wird damit nicht gelöst.
2. Das System wird grundsätzlich auf andere Mechanismen (nach dem Modell von Quoten- oder Bonusmodellen) umgestellt. Für die Betriebsoptimierung würde ein solches Modell ausreichende Preissignale erzeugen, hinreichend robuste Preissignale für Investitionen würden jedoch nach allen Erfahrzungen nur um den Preis hoher Risikoprämien erzeugt werden. Die notwendigen Innovationseffekte könnten bei den meisten der bisher vorgeschlagenen (technologieneutralen) Modelle mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erzielt werden, viele dieser Modelle ignorieren zudem die infrastrukturelle Komponente des Ausbaus erneuerbarer Energien und den entsprechend notwendigen zeitlichen und planerischen Vorlauf.
3. Das bestehende Fördersystem des EEG wird schrittweise um Marktkomponenten erweitert (indirekte oder direkte Einbeziehung von Preissignalen aus den Energy only-Märkten, aus zukünftigen Kapazitätsmechanismen bzw. aus entsprechend geöffneten Systemdienstleistungsmärkten) und kann über die Zeit mit einem gleichzeitig angepassten Marktmodell für die konventionelle Erzeugung konvergieren.
Weitere Fragen betrafen in der Anhörung die Themen Emissionshandel, Stromnetze, Stromspeicher, Stromeinsparung/Stromeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung und Ersatzkraftwerke.
Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme „Der regulatorische Rahmen für die Energiewende –Stellungnahme zur Anhörung der Kommission zur Parlamentarischen Begleitung der Energiewende in Bayern des Bayerischen Landtags“ und den Anhang „Marktorientierte Ökostromförderung. Ein Alternativmodell“.
(Quelle: Öko-Institut)