Emissionshandel – Deutsche Versteigerungsplattform EEX von EU-Ausschuss genehmigt

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Bei den Vorbereitungen zur Versteigerung von Emissionszertifikaten der dritten Handelsperiode (2013 – 2020) sowie von Emissionszertifikaten für den Luftverkehr ab 2012 wurde ein weiterer wichtiger Schritt getan: Der zuständige EU-Ausschuss hat die deutsche Versteigerungsplattform genehmigt – eine der nationalen Plattformen neben der gemeinsamen Versteigerungsplattform der EU-Mitgliedstaaten. Die Leipziger European Energy Exchange (EEX) hatte in Deutschland den Zuschlag für die so genannte frühzeitige Auktionierung erhalten. Nach Ablauf der dreimonatigen Prüfphase des Europäischen Parlaments und des Rates kann mit den Versteigerungen voraussichtlich im September 2012 begonnen werden.

Die EEX in Leipzig versteigert bereits seit 2010 erfolgreich die deutschen Emissionszertifikate. Für die deutlich höheren Versteigerungsmengen in der dritten Handelsperiode sowie für die Emissionszertifikate für den Luftverkehr gelten die EU-einheitlichen Regeln der EU-Versteigerungsverordnung. Europaweit werden 120 Mio. Zertifikate der dritten Handelsperiode bereits in diesem Jahr vorab versteigert (so genannte "early auctions"), um den Übergang zwischen den beiden Handelsperioden zu erleichtern. Auf Deutschland entfallen anteilig rund 23,5 Mio. dieser Zertifikate; dazu kommen noch rund 6 Mio. Luftverkehrszertifikate in 2012. Die Mitgliedstaaten konnten sich entscheiden, ob sie ihre Versteigerungsmengen auf einer gemeinsamen europäischen Plattform anbieten oder selbst eine Plattform beauftragen. Deutschland, Polen und das Vereinigte Königreich haben sich für nationale Plattformen entschieden.

In der für die deutsche Versteigerungsplattform durchgeführten EU-weiten Ausschreibung setzte sich die Leipziger EEX durch. Der Zuschlag an die EEX wurde vom Umweltbundesamt im Februar unter dem Vorbehalt der erforderlichen Entscheidung in Brüssel erteilt. Jetzt hat der zuständige EU-Ausschuss entschieden, die Leipziger EEX als erste Plattform in den Anhang zur EU-Versteigerungsverordnung aufzunehmen. Die geänderte EU-Versteigerungsverordnung muss noch dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Ablauf der dreimonatigen Prüffrist können die Versteigerungen voraussichtlich im September beginnen. Der Auftrag gilt bislang nur für einen begrenzten Zeitraum und endet spätestens am 31. Dezember 2013. Danach wird die vorläufige Plattform durch eine dauerhafte Plattform abgelöst, die in einem weiteren Ausschreibungsverfahren bestimmt wird.

Die nunmehr erfolgte Zustimmung zur deutschen Plattform durch den EU-Ausschuss ist ein wichtiger Schritt zu einem reibungslosen Übergang in die dritte Handelsperiode und erlaubt die von der Bundesregierung beschlossene Fortführung der erfolgreichen deutschen Versteigerungen von Emissionszertifikaten.

(Quelle: BMU)

 

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