EU beschließt strengere Regeln für riskante Finanzprodukte, wie Derivate, Swaps und Optionen

Das EU-Parlament plant, am heutigen Donnerstag die bisher weitreichendste Verordnung zur Regulierung des Derivatehandels zu verabschieden. Unter die riskanten Finanzprodukte fallen Optionen für den späteren Kauf oder Verkauf von Aktien und Rohstoffen, Swaps und Zinsderivate. Die neue EU-Verordnung will diese Finanzgeschäfte weiterhin erlauben, allerdings sollen sie transparenter werden.

Derivatehandel entspricht dem 10-fachen der Weltwirtschaftsleistung

Derzeit werden pro Jahr das 10-fache der Weltwirtschaftsleitung (globales BIP) an Derivaten außerhalb der Börsen gehandelt, das sind rund 601 Billionen Dollar. Während sich das globale BIP in dem Zeitraum von 1990 bis 2010 von 22 Billionen Dollar auf 63 Billionen Dollar verdreifacht hat, sind allein die außerbörslich gehandelten Derivate von 2 Billionen Dollar auf 601 Billionen Dollar angestiegen. Auch das Volumen der gehandelten Aktien und Anleihen ist seit 1990 von 9 Billionen Dollar auf 87 Billionen Dollar angestiegen und übertrifft damit die globale Realwirtschaft deutlich. Der ehemalige Vizepräsident der EU-Kommission, Günter Verheugen hat diese fortgesetzte Entwicklung bereits Anfang des Jahres scharf kritisiert: „Die weltweite Spekulation mit vergifteten Wertpapieren geht weiter“, die Stabilisierungsversuche seien gescheitert.

Gute Noten von Experten und auch Skeptikern

Die EU-Verordnung sieht nun, vor künftig ein Großteil dieser Geschäfte über Clearingstellen laufen sollen. Die Clearingstellen in den jeweiligen EU-Staaten registrieren die Geschäfte und melden die Volumen dann an die Finanzaufseher. Zugleich werden diese Clearingstellen auch die Käufer und Verkäufer besichern: Wenn einer der Handelspartner nicht zahlen kann, springt die Clearingstelle ein, womit Kettenreaktionen wie nach der Pleite der Bank Lehman Brothers 2008 verhindert werden sollen. Dafür müssen die beiden Seiten eines Derivatehandels in einen Versicherungsfonds einzahlen und entsprechende Sicherheiten hinterlegen. Geht eine der beiden Seiten pleite, dann setzt die Clearingstelle den Fonds und die Sicherheit ein, um die andere Bank auszuzahlen. Die Verordnung erhält von den meisten Experten gute Noten, allerdings kann die konkrete Ausgestaltung der Regeln im Laufe des EU-Gesetzgebungsprozesses noch verändert werden. Großen Einfluss hat beispielsweise auch die Wertpapieraufsicht ESMA, die zunächst noch festlegen muss, welche Derivate alles „gecleart“ werden müssen. Insofern bleibt der weitere Prozess abzuwarten.
(mb)

 

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