EU verklagt Deutschland erneut wegen dem VW-Gesetz

Die EU-Kommission will Deutschland erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen dem VW-Gesetz verklagen (Vertragsverletzungsverfahren). Das VW-Gesetz sichert dem 20 prozentigen Anteilseigner Niedersachsen bei Europas größtem Autobauer Volkswagen besondere Rechte zu. Niedersachsen erhält dadurch eine Sperrminorität, die dem Bundesland auf Hauptversammlungen von VW ein Vetorecht gibt. Niedersachsen ist mit seinem 20%-Anteil zweitgrößter Anteilseigner bei VW, hinter der Porsche Holding SE mit knapp 51%, deren Übernahme von VW vor drei Jahren spektakulär gescheitert war. Das Emirat Katar hält als drittgrößter Eigner 17%.

Der EuGH hatte das VW-Gesetz 2007 für unvereinbar mit EU-Recht erklärt, da es den freien Kapitalverkehr einschränke und eine feindliche Übernahme unmöglich mache. Daraufhin hat die Bundesregierung das Gesetz 2008 überarbeitet und zwei der drei beanstandeten Regeln abgeschafft, die Sperrminorität Niedersachsens aber beibehalten. Dies wurde über den Umstand geregelt, dass wichtige Entscheidungen bei VW auf der Hauptversammlung mit 80% plus einer Aktie gefasst werden müssen, so dass das Bundesland weiterhin de facto über ein Vetorecht verfügt – üblicherweise ist solch eine Sperrminorität ab 25% geregelt. Dagegen will die EU-Kommission nun erneut vorgehen, sie ist der Ansicht, Deutschland habe das Urteil von 2007 nicht korrekt umgesetzt. Abgeschafft worden sind die beiden Punkte, dass Bund und Land jeweils zwei Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden dürfen, sowie die Vorschrift, dass jeder Aktionär maximal 20% der Stimmrechte ausüben darf, unabhängig davon, wie hoch der Anteil am Unternehmen tatsächlich ist.

Der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister nennt den Zeitpunkt der Klage „geradezu grotesk“, als ob die EU-Kommission in der Euro-Krise keine anderen Probleme habe. Er bekräftigte zudem seine Auffassung, dass das VW-Gesetz EU-rechtskonform sei. Das Bundesland werde daher nicht seinen Anteil aufstocken, um sein Vetorecht behalten zu können. Rückendeckung bekommt McAllister auch von der IG Metall, die mit dem Widerstand der Belegschaften an allen Standorten von Volkswagen gedroht hat. Die Gewerkschaft äußerte sich empört: „Trotz der bitteren Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre halten die Kommissare an ihrem neoliberalen Irrweg fest und tun alles dafür, um auch bei Volkswagen die Hürden für Spekulanten oder eine feindliche Übernahme niederzureißen.“ Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel kritisierte: In einer Zeit, in der die Folgen eines ungezügelten Finanzkapitalismus ersichtlich seien, greife Brüssel Regelungen an, die Arbeitnehmer vor Spekulanten schützen sollen.

„Goldene Aktien“, die Anteilseignern unabhängig von der Anteilshöhe Sonderrechte einräumen, wurden auch an Italien kritisiert. Die EU-Kommission räumt Rom nun eine Frist von einem Monat ein, um entsprechende Goldene Aktien abzuschaffen, ansonsten droht ebenfalls eine Klage.
 

 

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