EuGH urteilt gegen Transparenz bei EU-Agrarsubventionen

Der Europäische Gerichtshof hat der Klage von zwei deutschen Landwirten Recht gegeben und die Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarhilfe (Name, Adresse und Höhe der EU-Gelder) im Internet untersagt. Die betreffende Vorschrift sei ein Eingriff in die Rechte der Betroffenen und deshalb unzulässig, heißt es. Es seien mehr Daten aufgelistet worden als nötig. Die in der Transparenz der EU-Ausgaben begründete und notwendige Offenlegung der Subventionen war vor allem in Deutschland auf starke Kritik gestossen, so dass Deutschland 2009 wegen rechtlicher Bedenken erst verspätet die Daten veröffentlicht hatte. Bayern hatte seine Zahlen sogar erst nach Strafandrohungen aus Brüssel angegeben.

Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner ließ in Reaktion auf das EuGH-Urteil die entsprechende Internetseite umgehend sperren, obwohl das Urteil nicht die Löschung der bisher ins Netz gestellten Listen verfügt, sondern lediglich für künftige personenbezogenen Angaben gilt.

Die EU-Kommission bleibe jedoch der Transparenz verpflichtet, was mit dem Geld der Steuerzahler passiert. Nun wird mit einer EU-weite Neuregelung für die Veröffentlichung gerechnet.

Interessant ist es allerdings, die Verteilung der EU-Agrarsubventionen genauer zu betrachten. Insgesamt umfassten die EU-Agrarsubventionen 2009 Gelder in Höhe von 56 Mrd. Euro (der größte EU-Posten), 7,5 Mrd. flossen davon der deutschen Landwirtschaft zu – das heißt, jeder Deutsche zahlt knapp 100 Euro Steuern für die Landwirtschaft pro Jahr. Das Verteilungsprinzip ist dabei äußerst umstritten: Größte Profiteure sind agrarindustrielle (hochrentable) Großbetriebe, Familienbetriebe gehen dagegen verhältnismäßig leer aus. Auch wird die ökologische Erzeugung nicht entsprechend gewürdigt. In Deutschland erhalten 0,5 Prozent der Betriebe jeweils mehr als 300.000 Euro, während 70 Prozent der Betriebe nur je bis zu 10.000 Euro erhalten.

Die größten deutschen Empfänger waren Molkereien, Zuckerproduzenten und Tiermastbetriebe. Die deutsche Liste führt der Bremer Nordmilch-Konzern (51 Millionen Euro), gefolgt von Südzucker (42 Millionen) und dem Zuckerhändler Pfeifer und Langen (17 Millionen) an. Weitere Beispiele: Deutschlands größter Rinderzüchter Osterhuber Agrar (3,7 Millionen Euro), Europas größter Produzent von Geflügelfleisch, die französische Gruppe Doux für ein Werk in Nordpommern (3,2 Millionen), der US-Geflügelzüchter Aviagen für seine Zuchtbrüterei bei Dresden (3,3 Millionen), Albert von Thurn und Taxis, einer der 500 reichsten Menschen der Welt mit hervorragenden, enorm ertragreichen Erbböden aus aristokratischen (vordemokratischen) Zeiten erhielt mehr als eine Million Euro der sinnvoll verteilten Fördergelder, auch RWE (589.000 Euro), BASF (197.000 Euro) und der Waffenkonzern Rheinmetall (83.000 Euro) wurden überdurchschnittlich bedacht.

Die EU-Kommission arbeitet schon seit einiger Zeit – gegen die geballte Kraft der Profiteure und deren Sprachrohre – an einer Reform der Agrarförderung. Seit der Offenlegung der Verteilung wurden die Rufe nach einer sinnvolleren und gerechteren Verteilung erwartungsgemäß lauter. Vor diesem Hintergrund hat Ministerin Aigner allerdings kürzlich mit ihrem französischen Amtskollegen ein Positionspapier unterzeichnet, dem der konservative Kernsatz zugrunde liegt: Der eingeschlagene Weg (= Status Quo) "muss fortgeführt werden".

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