Förderung: 80% der Beratungskosten zur Personalpolitik und Arbeitsorganisation kleiner Unternehmen werden übernommen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Fachkräftesicherung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Gefördert werden

  • Erstberatungen einschließlich der administrativen Begleitung von kleinen und mittleren Unternehmen (1. Förderphase) sowie

  • Fachberatungen durch vom KMU beauftragte Fachberater auf der Grundlage eines Beratungsschecks, der als Ergebnis der Erstberatung ausgestellt wird (2. Förderphase).

Ziel ist es, KMU für die zukünftigen Herausforderungen zu sensibilisieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer demografiefesten und lebensphasenorientierten Personalpolitik und Arbeitsorganisation zu unterstützen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • für die 1. Förderphase juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die als Beratungsanbieter die Voraussetzungen des Programms erfüllen,

  • für die 2. Förderphase KMU mit weniger als 250 Beschäftigten mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, die älter als 5 Jahre sind und eine Erstberatung durchlaufen haben.

Voraussetzungen

Die antragsstellende Beratungsstelle für die 1. Förderphase muss ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung des Vorhabens nachweisen.

Ausgeschlossen von der Förderung im Rahmen der 2. Förderphase sind juristische Personen des privaten Rechts mit einer öffentlichen Beteiligung von mehr als 50%.

KMU müssen mindestens einen vollzeitbeschäftigten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Regelungen der Rahmenrichtlinie für thematische Projektförderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind zu beachten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für die 1. Förderphase bis zu 90% einer halben Stelle E 13 TVÖD für den gesamten Förderzeitraum zuzüglich einer Beratungspauschale von 200 EUR bei erfolgreich durchgeführter Erstberatung und Aushändigung des Beratungsschecks bzw. 100 EUR bei nicht erfolgreicher Erstberatung,

  • für die 2. Förderphase in der Pilotphase bis zu 80% der Beratungskosten. Gefördert werden maximal 15 Beratertage.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Förderdatenbank des Bundes.

 

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