Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Sozialen Jahres

Inhaltsverzeichnis

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Tätigkeit der Jugendfreiwilligendienste.

Gefördert werden

  • das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr

  • der Internationale Jugendfreiwilligendienst

  • Modellprojekte zur Förderung der Freiwilligendienste junger Menschen

  • sonstige Einzelprojekte zur Förderung der Freiwilligendienste junger Menschen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, die Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres, die Träger des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes sowie sonstige Maßnahmeträger im Bereich der Jugendfreiwilligendienste.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller muss die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllen und gemeinnützige Zwecke verfolgen.

  • Die Arbeit des Antragstellers muss die Ziele des Grundgesetzes fördern.

  • Die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel ist zu gewährleisten.

  • Die Maßnahmen müssen sich an junge Menschen richten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • im Fall des Freiwilligen Sozialen und des Freiwilligen Ökologischen Jahres bis zu 200 EUR je Monat und Teilnehmer (in besonderen Fällen ist eine Erhöhung des Zuschusses um bis zu 100 EUR möglich) und

  • im Fall des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes bis zu 350 EUR je Monat und Teilnehmer.

Im Fall von Modellprojekten und Einzelvorhaben ist die Höhe des Zuschusses abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.

Antragsverfahren

Anträge im Direktverfahren sind bis spätestens zum 31. März jeden Jahres (Internationaler Jugendfreiwilligendienst bis zum 30. September für das darauf folgende Jahr) unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu richten. E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de, Internet: http://www.bmfsfj.de

 

 

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