Die LfA Förderbank Bayern fördert Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Gefördert werden Investitionen in den Bereichen
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effizientere Maschinen/Anlagen,
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Wärme-/Kälterückgewinnung,
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stromsparende Beleuchtung und
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Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Voraussetzungen
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bayerischen Umweltkreditprogramms.
Die je nach Art der Maßnahme geforderte Mindesteinsparung ist durch eine schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z.B. Gutachter, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) nachzuweisen.
Der Investitionsort muss in Bayern liegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen in Schwierigkeiten, energieeffiziente Neubauten und energetische bauliche Sanierungen sowie Vorhaben, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens.
Der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten.
Der Darlehenshöchstbetrag darf in der Regel 1 Mio. EUR nicht übersteigen. Es können nur Vorhaben mit Kosten von mindestens 25.000 EUR und maximal 12,5 Mio. EUR gefördert werden.
Weiterführende Informationen auf der Website der Förderdatenbank des Bundes.