Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstützt im Rahmen der internationalen Ausschreibung ERA-NET Transport das dort als Domain II transnational zu bearbeitende Thema „Traveller of the Future“.
ERA-NET Transport ist eine gemeinsame Maßnahme verschiedener Organisationen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten. Es dient der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen öffentlich finanzierten Forschungsprogrammen mit dem Ziel, das Ergebnis und die Qualität der Verkehrsforschung in Europa zu verbessern.
Förderung
Gefördert werden Projektvorschläge, die multimodale Verkehrsangebote zum Gegenstand haben und folgenden Themen zuzuordnen sind:
– Informationen und Dienste für den Verkehrsteilnehmer: Entwicklung neuer Dienstleistungen entlang der gesamten Reisekette unter Berücksichtigung der Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit, Sicherheit und Akzeptanz von Mobilitätsdienstleistungen.
– Anforderungen für Dienstleister und Infrastrukturbetreiber: Entwicklung von Datenmarktplätzen und verbesserten Instrumenten zur Entscheidungsunterstützung.
Ziel ist es, die Herausforderungen für die zukünftigen Nutzer sowie das Nutzerverhalten zu berücksichtigen und Beiträge zu adäquaten Lösungen und erleichterter Nutzbarkeit zu liefern.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Konsortien aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, es muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen und es darf vor der Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
An dem Konsortium müssen Projektpartner aus mindestens zwei teilnehmenden Partnerländern sowie mindestens ein Projektpartner mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland beteiligt sein.
Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und hinreichende Kapazitäten zur Durchführung des Projekts verfügen.
Die in einem Land anfallenden Projektkosten dürfen maximal 70% der gesamten zuwendungsfähigen Projektkosten betragen.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Vorhaben werden nur dann gefördert, wenn das Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würde oder wenn durch die öffentliche Förderung eine signifikante Beschleunigung der Entwicklung erreicht wird.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt:
– für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
– für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.
Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren auf der Förderdatenbank des Bundes
(Förderdatenbank 2013)
—-
Weiterführende Artikel
– Tesla-Chef verkündet Revolution des Personenverkehrs: ET3, Hyperloop und 6.500 km/h
– Studie zu Verkehrstelematik: Intelligentes Verkehrsnetz bringt 10 Mrd. Euro im Jahr
– Klimaschutz im Verkehr: Potenziale bis 2030
– „Connected Mobility 2025“: Einsparpotenzial von 266 Mrd. Dollar weltweit
– Logistik und eCommerce rücken näher zusammen: Logistiker müssen Geschäftsmodell anpassen
– Logistik: Oliver Wyman-Analyse zu Connected Trucks
– Die Mobilität der Zukunft – Wer bewegt im Jahr 2030 wen?
—-