Förderung von Forschungsinitiativen zum sicheren Cloud Computing

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf der Grundlage des Fachprogramms "IKT 2020 – Forschung für Innovationen" Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum sicheren Cloud Computing.

Folgende Schwerpunkte sind förderfähig:

  • Datenschutz-, Datensicherheit- und Privacy-erhaltende Technologien in der Cloud,

  • Metriken und Mess-/Vergleichsverfahren für Sicherheit in Clouds,

  • Identitäts- und Access-Management bei (föderierten) Clouds.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Sicherheit von Cloud-Infrastrukturen und zur Realisierung eines Standortvorteils für deutsche IT-Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu leisten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko gekennzeichnet sein und die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,

  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens 30. September 2012 bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) einzureichen. E-Mail: dominik.neubauer@dlr.de, Internet: http://www.pt-dlr.de. Für das Einreichen der Antragsskizze steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung. 

 

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