Forschungs- und Entwicklungsförderung: Die Sprache der Objekte

Forschungs- und Entwicklungsförderung: Die Sprache der Objekte – Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative und standortübergreifende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund, die die Frage nach den Bedeutungen von Objekten interdisziplinär bearbeiten.

Schwerpunkte sind u.a.

  • die Nutzbarmachung von der Symbolik der Dinge und der Analyse haptischer Zeugnisse in ihrer technologischen, archivalischen sowie kontextuellen Überlieferung für das Verstehen und Gestalten gesellschaftlichen Zusammenlebens

  • die Frage nach dem sozio-kulturellen Kontext, in dem innovative Objekte hervorgebracht werden sowie

  • die systematische Durchdringung der dinglichen Welt vor dem Hintergrund des akademischen und öffentlichen "material turn" – angesichts voranschreitender Immaterialität in einer zunehmend digitalisierten Welt – auch im Hinblick auf die Rolle von Museen

Ziel ist es, die Dinge mit ihren beabsichtigten und unbeabsichtigten Bedeutungseinschreibungen im Austausch der Geistes-, Kultur- sowie Sozialwissenschaften neu zu interpretieren, die Reflexion über kulturelle Innovationspraktiken zu fördern sowie die universitären Sammlungen in interdisziplinäre Forschungsprojekte einzubinden und mit sammlungsbezogener Forschung an Museen zu vernetzen.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen wie z.B. Museen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen
Ausgeschlossen sind Vorhaben, denen ein additives Verständnis von disziplinenübergreifender Zusammenarbeit zugrunde liegt, die Objekte ohne geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fokus untersuchen und die eine Sammlung über eine exemplarische Anwendung hinaus erschließen, erfassen, pflegen, konservieren bzw. digitalisieren.
Darüber hinaus sind Aufbewahrungs- und Präsentationsmittel, Restaurierungs- und Grabungsarbeiten sowie der Kauf von Objekten von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens 15. August 2012 bei dem vom BMBF beauftragten
Projektträger im DLR Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. einzureichen. Für das Einreichen der Projektbeschreibung steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung.

 

(Quelle: Förderdatenbank / BMBF)

 

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