Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie vom Bundesrat gebilligt

Der Bundesrat hat am Freitag, den 11. Mai 2012, das Gesetz für die Umsetzung der EU-Hochqualifizierten-Richtlinie gebilligt. Mit der neuen so genannten "Blauen Karte" (Blue Card) soll für Akademiker und vergleichbar Qualifizierte aus Drittstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich leichter und unbürokratischer werden.

Aus der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi):

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass in Deutschland eine neue Willkommenskultur für ausländische Fachkräfte etabliert wird. Damit schaffen wir den Einstieg in die qualifizierte Zuwanderung. Denn Deutschland ist auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland und damit Wachstum und Wohlstand zu sichern. Durch die neuen Regelungen sind wir im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe deutlich besser aufgestellt. Fachkräfte aus dem Ausland werden den heimischen Arbeitsmarkt bereichern."

Die Blaue Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben. In Berufen, in denen bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht, beispielsweise bei Ärzten und Ingenieuren, beträgt die Gehaltsschwelle knapp 35.000 Euro. Bei entsprechenden Deutsch-Kenntnissen erhalten Inhaber der Blauen Karte bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Das Gesetz erleichtert zudem die Beschäftigung ausländischer Studenten und ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen. Die Suchphase, in der sie sich um eine adäquate Beschäftigung in Deutschland bemühen können, wird auf 18 Monate erweitert. Das neu geschaffene sechsmonatige Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bietet gut ausgebildeten Akademikern aus dem Ausland einen stärkeren Anreiz, Karrierechancen in Deutschland zu suchen. Das Gesetz soll bereits am 1. Juli 2012 in Kraft treten. (Quelle: BMWi)

Kritik des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) an der "Blauen Karte" als Billiglohnstrategie:

Die Kritik des DIW setzt an fundamentalen Punkten an: Vor kurzem hatte das Wirtschaftsinstitiut bereits in einer umfassenden Studie dargelegt, dass von einem Fachkräftemangel, wie so oft in den Medien kolportiert, keine Rede sein könne. Bei den Ingenieuren sei sogar mit einem Überangebot zu rechnen. Am 23. April legte das DIW dann nach und kritisierte den Gesetzesentwurf als Billiglohnstrategie. Im folgenden im Originalwortlaut:

Nach Ansicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ist es zweifelhaft, ob der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Zuzug hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Drittstaaten europäischem Recht entspricht. Denn die Festlegung der Mindestverdienste für Zuwanderer ist nicht transparent, überdies werden geringe Mindestverdienste vorgeschlagen. Zudem sollen Sonderregelungen für solche Berufe festgelegt werden, bei denen es keinen erkennbaren Fachkräftemangel gibt. „Das Gesetzesvorhaben zielt nicht darauf, einen Mangel an Fachkräften zu mindern, sondern darauf, Fachkräfte ins Land zu ziehen, die zu einem Verdienst arbeiten, der weit unter dem bestehenden Lohnniveau liegt“, sagt Karl Brenke, Arbeitsmarktexperte im DIW Berlin. „Durch eine Billiglohnstrategie wird der Standort Deutschland aber gewiss nicht gestärkt, und die wirtschaftlichen Ungleichgewichte in der Eurozone werden nicht vermindert. Das sollte der Bundestag bei seiner Entscheidung in dieser Woche berücksichtigen.“

Deutschland ist ein Einwanderungsland, und wie die klassischen Einwanderungsländer braucht auch die Bundesrepublik Steuerungsmechanismen für die Zuwanderung von Arbeitskräften. Die vom Europäischen Rat verabschiedete Richtlinie für den Aufenthalt und die Zuwanderung Hochqualifizierter ist daher aus der Sicht des DIW Berlin ein sinnvolles Instrument.

Mit erheblicher Verspätung soll nun auch in Deutschland die Blue-Card-Richtlinie EU in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass Hochqualifizierte aus Drittländern dann eine Beschäftigung in einem EU-Staat aufnehmen können, wenn sie mindestens das 1,5-fache des dortigen nationalen Jahresbruttolohns erhalten. Im Falle eines besonderen und nachgewiesenen Arbeitskräftebedarfs in einem EU-Land reicht auch das 1,2-fache des Jahreslohns. Die Bundesregierung sieht einen solchen besonderen Bedarf bei Ingenieuren, IT-Kräften sowie Medizinern. Untersuchungen des DIW Berlin haben allerdings gezeigt, dass in Deutschland – abgesehen vielleicht von Medizinern – Fachkräfte in den entsprechenden Berufen keineswegs knapp sind. Dafür spricht vor allem, dass sich bei Ingenieuren und IT-Kräften die Löhne nur schwach entwickelt haben. Zudem hat es in den entsprechenden Studiengängen einen regelrechten Run auf die Hochschulen gegeben, und die hierzulande bereits rasant wachsende Zahl von Studienabsolventen wird deshalb in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen. Wie auch Untersuchungen anderer Institute (Bundesinstitut für Berufsbildung / BIBB und Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung / IAB) zeigen, wird es zumindest in den nächsten zehn Jahren zu keinem nennenswerten Mangel an Hochqualifizierten mit naturwissenschaftlich-technischer Ausbildung kommen. Eher ist bald eine Schwemme an Hochschulabsolventen zu erwarten.

Zudem ist von der Politik geplant, die Mindestverdienstgrenze bei aus Nicht-EU-Staaten zuziehenden Ingenieuren, IT-Kräften und Medizinern auf knapp 35.000 Euro festzulegen. Völlig unklar bleibt, wie dieser Wert ermittelt wurde. Gemäß EU-Richtlinie müsste er mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahreslohns betragen. Nach der amtlichen Statistik der Arbeitnehmerverdienste belief sich 2011 jedoch der Bruttojahreslohn für Vollzeitkräfte in Deutschland auf 43.929 Euro, das 1,2-fache davon sind 52.715 Euro. Nimmt man noch die Teilzeitbeschäftigten hinzu, ergibt sich eine Mindestverdienstgrenze von etwa 46.600 Euro. Die Bundesregierung versucht offenbar, die Lohngrenze sehr tief anzusetzen, und bezieht wohl auch Mini-Jobber, als Aushilfskräfte tätige Rentner und Schüler oder Saisonkräfte in ihre Kalkulation ein. Solche Arbeitskräfte und deren Entlohnung können nach Ansicht des DIW Berlin aber nicht Maßstab für den Zugang Hochqualifizierter zum Arbeitsmarkt eines EU-Landes sein. Mit den von der Bundesregierung geplanten Rechtsänderungen könnten hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern in Deutschland Löhne erhalten, die geringer sind als die durchschnittlichen Entgelte von Facharbeitern im produzierenden Gewerbe.

„Bei den geplanten Gesetzesänderungen geht es wohl darum, einem Mangel an solchen Fachkräften entgegen zu wirken, die bereit sind, eine Beschäftigung anzunehmen, die weit unterhalb des bestehenden Gehaltsniveaus in der Bundesrepublik entlohnt wird“, sagt DIW-Wissenschaftler Brenke. Wären Hochqualifizierte aus Drittländern bereit, zu solchen Bedingungen eine Arbeit aufzunehmen, entstünde ein genereller Druck auf die Löhne hierzulande. Die wirtschaftlichen Verwerfungen innerhalb der Eurozone werden sich nach Ansicht des DIW Berlin aber gewiss nicht verringern, wenn die Bundesrepublik weiterhin auf eine schwache Lohnentwicklung setzt.

Aus Sicht des DIW Berlin ist es nötig:

  • Transparenz darüber zu schaffen, auf welchen Berechnungsgrundlagen die Festlegung die Mindestverdienstgrenzen für hoch qualifizierte Arbeitskräftewanderer aus Drittländern gründen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Regelungen in Deutschland nicht das EU-Recht verletzen. Am besten wäre es, auf gemeinsame, auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU erhobene Statistiken zurückzugreifen – also auf die Statistik der Arbeitnehmerverdienste bzw. auf die Erhebung der Lohn- und Gehaltsstruktur.

  • ein Berichtssystem zu schaffen, das regelmäßig darüber informiert, welche Arbeitskräfte in Deutschland tatsächlich knapp sind. Ein solches Berichtssystem sollte vor allem die Lohnentwicklung berücksichtigen. Denn Knappheiten lassen sich generell am besten an den Preisen erkennen – und auf dem Arbeitsmarkt an den Löhnen.

(Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung / DIW)

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