Hessischer Landtag beschließt strengeres Spielhallengesetz

Der hessische Landtag hat heute das von Innenminister Boris Rhein eingebrachte Spielhallengesetz beschlossen.

Innenminister Boris Rhein: „Ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Hessen mit unserem Spielhallengesetz Vorreiter für viele andere Länder waren, die sich am hessischen Entwurf orientiert haben. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz lenken wir den ausufernden Spielhallenbetrieb in geordnete und überwachte Bahnen. Zudem dämmen wir damit die
unkontrollierte Zunahme von Spielhallen wirkungsvoll ein.“

Die drastische Zunahme der Spielhallen von 550 im Jahr 2006 auf landesweit mehr als 850 im Jahr 2010 und die dadurch entstandenen Gefahren von Spielsucht, Folge- und Begleitkriminalität für die Bevölkerung, erfordern ein staatliches Handeln. Das Spielhallengesetz sieht folgende wichtigen Punkte vor:

  • Zwischen zwei Spielhallen ist ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten.

  • Mehrfachkonzessionen für Spielhallen, die sich in Gebäudekomplexen oder zusammenhängenden Gebäuden befinden, sind verboten.

  • Spielhallen dürfen nicht länger als 18 Stunden geöffnet haben. Von 4.00 – 10.00 Uhr gibt es eine gesetzlich verordnete Sperrzeit.

  • Die maximale Laufzeit für eine Konzession beträgt 15 Jahre.

  • Werbung für den Spielbetrieb an der Außenfassade ist untersagt.

  • Spielhallenbetreiber sind verpflichtet Sozialkonzepte zu entwickeln oder von anerkannten Suchthilfeeinrichtungen zu übernehmen.

  • Eine Videoüberwachung zur Kriminalprävention und besseren Aufklärung von Straftaten ist zwingend notwendig.

  • Alle Spielhallenbetreiber müssen sich ab Juli 2013 einem vom Land betriebenen Sperrsystem für Spieler anschließen.

„Dieses Sperrsystem ist ein zentrales Element des Spielerschutzes und ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Spielhallengesetzen in Deutschland. Es ist ein Beleg dafür, dass uns insbesondere die effektive Bekämpfung der Spielsucht ein Anliegen ist, deshalb haben wir das Sperrsystem im Spielhallengesetz festgeschrieben“, so Innenminister Boris Rhein.

Zudem beinhaltet das neue Gesetz eine Übergangsregelung für bereits legal betriebene Spielhallen von bis zu 5 Jahren, von denen lediglich in absoluten Härtefällen die Kommunen eine Ausnahmeregelung genehmigen können.

„Die Übergangsregelung ist mit Fingerspitzengefühl gewählt und betrifft ausschließlich die Bestimmungen zu Mehrfachkonzessionen und Mindestabstand. Alle anderen im Gesetz vorgesehenen Neuregelungen, wie beispielsweise die Sperrzeiten, sind selbstverständlich von allen Spielhallenbetreibern – ohne Ausnahme – umzusetzen“, betonte Innenminister Rhein abschließend.

 

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