Hitze am Arbeitsplatz – ab 35°C gilt ein Arbeitsraum als ungeeignet

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In Deutschland sind rund zehn Prozent der Erwerbstätigen an ihrem Arbeitsplatz hohen Temperaturen ausgesetzt. Anhaltende Hitze bringt den Körper schnell an den Rand seiner Leistungsfähigkeit. Der Mittelstandsservice der Volks- und Raiffeisenbanken hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

Dass Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplätzen vor den gesundheitsschädlichen Folgen der Wärmebelastung geschützt werden, fordert die Arbeitsstättenverordnung. "Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei Gefährdungen sowie Belastungen ermitteln, notwendige Maßnahmen wirksam umsetzen und die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren", sagt Werner Lüth, Sicherheitsingenieur und Leiter des Fachgebietes Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Selbst Theaterbühne kann Hitzearbeitsplatz sein

Eine Hitzebelastung am Arbeitsplatz kommt nicht nur temporär durch hochsommerliche Temperaturen zustande. Meist ist sie eine Kombination aus Wärmequellen am Arbeitsplatz, körperlicher Anstrengung und notwendiger, spezieller Arbeitskleidung. Arbeitsplätze mit Hitzebelastung sind vielfältig und in allen Branchen zu finden.

Klassische Hitzearbeitsplätze gibt es in Stahlwerken, in Gießereien, in der Glas- und Keramikherstellung sowie in mittelständischen Unternehmen wie beispielsweise Großbäckereien. Doch nicht nur heiße Öfen können viel Hitze abstrahlen, sondern auch Maschinen, beispielsweise bei der Papiererzeugung. Selbst eine Theaterbühne kann durch die Scheinwerferbeleuchtung zu einem Hitzearbeitsplatz werden.

Hitzestress kann jeden schaffen

Schweißgebadet, hochroter Kopf und hämmernder Puls – so signalisiert der Körper, dass ihm die Wärme zu viel wird. Bei extremer Hitze und Flüssigkeitsmangel kann dies schnell in Erschöpfung und Kreislaufversagen münden.

Wer mit ständiger Hitze an seinem Arbeitsplatz zurechtkommen muss, leidet unter Konzentrationsmangel und wird keine qualitativ gute Leistung erbringen können. Darüber hinaus steigt das Unfallrisiko durch Konzentrationsmangel. Bei dauerhaft hohen Temperaturen sind Mitarbeiter langfristig einem verstärkten Risiko für Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen ausgesetzt.

Ab 35°C ist Arbeitsplatz ungeeignet

Die aktuelle Technische Regel für Arbeitsstätten berücksichtigt dies: Sie schreibt vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26°C nicht übersteigen soll. Bei einer Lufttemperatur von mehr als 30°C muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die den Arbeitnehmer vor der Hitzebelastung schützen. Bei einer Lufttemperatur von über 35°C gilt ein Arbeitsraum als ungeeignet.

Weiterführende Informationen zum Thema Hitzebelastung am Arbeitsplatz hat auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengestellt.

 

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