Infoveranstaltung für den Mittelstand: Korruption vermeiden – Auslandsbestechung und Haftungsrisiken für mittelständische Unternehmen

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Die Korruption hat weltweit ein besorgniserregendes Ausmaß: Allein in Deutschland verursacht die Korruption volkswirtschaftliche Schäden in der Höhe von 250 Milliarden Euro im Jahr. In anderen Teilen der Welt geht es dabei ungleich krimineller zu, schließlich liegt Deutschland in dem Korruptionsranking 2011 der NGO Transparency International noch im Mittelfeld der großen Staaten auf Platz 14. Zwar deutlich abgeschlagen hinter den Musterländern aus Skandinavien, aber immerhin noch deutlich vor den USA, dem Mutterland der sich selbst regulierenden freien Marktwirtschaft.

Dem Thema Korruption widmet sich nun eine Informationsveranstaltung für den Mittelstand. Wie sich auch mittelständische Unternehmen vor Korruption schützen und international "compliant" agieren können,wird am 25. April beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Berlin aufgezeigt  (ab 10 Uhr in die Invalidenstraße). Die Experten zeigen dort, wie sich für Mittelständler eine Verstrickung in Auslandsbestechungsfälle auch ohne große Compliance-Abteilung vermeiden lässt. Die Informationsveranstaltung "Korruption vermeiden – Auslandsbestechung und Haftungsrisiken für mittelständische Unternehmen" wird gemeinsam vom BMWi, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ausgerichtet.

Dabei wird zunächst erörtert, was genau alles ver- und was geboten ist. Anschließend wird geklärt, wie im "Ernstfall" mit Bestechungsfällen im Unternehmen umzugehen ist, und wie Compliance im Mittelstand auch ohne Spezial-Abteilung vermieden werden kann. Das Thema hat auch strafrechtlich ein großes Gewicht, denn es ist in Deutschland verboten, Amtsträger zu "kaufen", aber auch, Amtsträger im Ausland zu bestechen, um dadurch einen Geschäftsabschluss zu erzielen bzw. zu erleichtern. Damit macht man sich auch in Deutschland strafbar.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung bis zum 18. April über die Website des BMWi ist allerdings erforderlich (Link). Weitere Informationen  zum Thema Korruptionsbekämpfung unter anderem in der Rubrik "Recht und Fairplay" des DIHK.

(mb)

 

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