Jahresbericht 2011 der Bundesregierung: Rückblick auf fünf Jahre erfolgreichen Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat am 18. April 2012 den Jahresbericht 2011 zum Bürokratieabbau beschlossen. Darin wird der Stand der Umsetzung des seit 2006 laufenden Regierungsprogramms "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung" dargestellt.

Bundeswirtschaftsminister Rösler: "Mit dem Jahresbericht blicken wir auch auf fünf Jahre erfolgreichen Bürokratieabbau zurück. Für Unternehmen wurden die bürokratischen Belastungen im Vergleich zum Jahr 2006 um 25 Prozent abgebaut. Damit sparen unsere Unternehmen jährlich fast 11 Mrd. Euro, die sie für produktivere Verwendungen einsetzen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Auf Dauer erhöhen wir so das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland. Diesen Weg werden wir engagiert fortführen."

Aus dem Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat insbesondere die Novellierung des Vergaberechts zur Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen beigetragen. Diese Maßnahme entlastet die Unternehmen jedes Jahr um über 400 Mio. Euro. In dieser Legislaturperiode ist das die zweitgrößte Entlastungsmaßnahme eines einzelnen Ressorts innerhalb der Bundesregierung.

Für die Zukunft hat sich die Bundesregierung verpflichtet, den Aufwand zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben weiterhin auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten und gleichzeitig die Qualität des Rechts zu verbessern, um seine Verständlichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Im Bereich des BMWi hat etwa ein Projekt zur Messung des Aufwands bei der Gewerbeanzeige zu konkreten Vereinfachungsvorschlägen geführt. Noch in diesem Jahr soll die elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige erleichtert und mit anderen Meldepflichten verbunden werden.

Weitere Erleichterungen im Bereich der Handwerksordnung und bei der elektronischen Signatur werden derzeit umgesetzt. Auch das Exportkontrollrecht soll umfassend vereinfacht werden. Ein in dieser Legislaturperiode eingerichtetes elektronisches Kommunikationsportal erlaubt es Unternehmen schon jetzt, Ausfuhranträge elektronisch einzureichen und den Stand der Bearbeitung nachzuvollziehen. Die Bearbeitungszeiten der Anträge wurden durch weitere organisatorische Maßnahmen reduziert. Schließlich wird sich das BMWi auch weiterhin für die bürokratiearme Ausgestaltung der E-Bilanz sowie des umsatzsteurrechtlichen Nachweises innereuropäischer Lieferungen (Gelangensbestätigung) einsetzen.

(Quelle: Bundeswirtschaftsministerium BMWi)

 

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