Die Frist für die Antragstellung zur Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm Hessen ist am 29. Juni 2012 abgelaufen. Von den 106 antragsberechtigten Kommunen haben 102 – das sind rund 96 Prozent – fristgerecht einen Antrag eingereicht. Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer zeigte sich hocherfreut und sehr zufrieden mit diesem Ergebnis: „Die Zahl der Anträge zeigt, dass das Angebot des Landes auf eine überwältigende Resonanz gestoßen ist. Den konsolidierungsbedürftigen Kommunen wird damit nicht nur ein Großteil ihrer Schulden abgenommen, ihnen wird vor allem ein Weg zur Haushaltskonsolidierung aufgezeigt“, erklärte Schäfer. „Der Kommunale Schutzschirm leistet damit einen großen Beitrag für eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik. Ich hege außerdem die Hoffnung, dass die Konsolidierungsprogramme in den Schutzschirmkommunen auch auf die Kommunen, die nicht am Programm teilnehmen, ausstrahlen.“ Denn Tatsache sei, dass auch viele andere Kommunen zurzeit mit einem strukturellen Haushaltsdefizit umgehen müssen.
Schäfer dankte in diesem Zusammenhang noch einmal den Kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Konzeptionierung und dem Gesetzgebungsverfahren zum Kommunalen Schutzschirm. „Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass der auf die Initiative von Ministerpräsident Volker Bouffier zurückgehende Schutzschirm einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Entlastung der Kommunen leisten wird. Das Land stellt sich damit seiner Verantwortung für die Kommunen“, so Schäfer.
Zu den 102 Kommunen gehören alle 14 Landkreise, drei kreisfreie Städte und 85 kreisangehörige Gemeinden. Vier kreisangehörige Gemeinden – Biebesheim am Rhein Bischofsheim, Neuberg und Florstadt – haben keinen Antrag eingereicht. Das Antragsvolumen beträgt 2,78 Mrd. Euro – damit wird das zur Verfügung stehende Kapital nach gegenwärtigem Stand fast vollständig in Anspruch genommen.
Das Finanzministerium wird nun die Angaben zu den abzulösenden Investitions- und Kassenkrediten bis Mitte Juli der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank), die mit der Abwicklung des Bankgeschäfts betraut ist, übermitteln. Gleichzeitig werden die Anträge auf Plausibilität überprüft. Die jeweils zuständige Kommunalaufsicht soll dann bis zum Herbst Stellung nehmen zu den Anträgen der Kommunen. Das im Antragsverfahren ausgearbeitete Konsolidierungsprogramm wird gemeinsam mit den Auflagen und Bedingungen der Aufsichtsbehörde Grundlage für die jeweils individuell zu verhandelnde Vereinbarung. Für ihr Inkrafttreten muss die Vereinbarung bis Ende 2012 von der Vertretung der Gebietskörperschaft – also Kreistag, Stadtverordnetenversammlung oder Gemeindevertretung – nach Möglichkeit mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden.
„Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Laufe der Vertragsverhandlungen das Land mit der einen oder anderen Kommunen keine einvernehmliche Vereinbarung erzielt und die Teilnahme am Schutzschirmprogramm nicht zustande kommt“, so Schäfer. „Klar ist aber unser Ziel, dass am Ende alle Kommunen, die an dem Programm teilnehmen möchten, auch dabei sein sollen.“ Daher werde es zwischen dem Land und jeder Kommune, die einen Antrag gestellt hat, intensive Gespräche geben, um das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts bis in der Regel spätestens 2020 verwirklichen zu können. „Mit ihrer Teilnahme bekennen sich die Kommunen zu einer kommunalen Schuldenbremse analog zu den Schuldenbremsen, die laut Grundgesetz und Hessischer Verfassung auch für den Bund und die Länder gelten“, hob Schäfer abschließend hervor.
Hintergrund:
Der Kommunale Schutzschirm ist ein deutschlandweit einmaliges Programm zur Teilentschuldung besonders konsolidierungsbedürftiger Kommunen. Kern des Programms ist die Übernahme von 46 Prozent (bei Städten und Gemeinden) bzw. 34 Prozent (bei Landkreisen) der Altschulden (Investitions- und Kassenkredite) zum Stichtag 31.12.2009 durch das Land Hessen. Der Kommunale Schutzschirm hat einen Gesamtumfang von 3,2 Milliarden Euro, der sich auf 2,8 Mrd. Euro für die Teilentschuldung und ca. 400 Mio. Euro für Zinsdiensthilfen aufteilt. Das Angebot richtete sich an 92 Städte und Gemeinden sowie 14 Landkreise, die aufgrund eines einheitlichen Kennzahlensets als besonders konsolidierungsbedürftig und daher antragsberechtigt eingestuft wurden.
Weiertführende Informationen auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen.