Neuer Euro-Rettungsschirm (ESM) beschlossen

Die 27 EU-Staats- und Regierungschefs haben sich am Donnerstagabend auf ihrem Gipfel in Brüssel auf die Details des neuen Euro-Rettungsschirm geeinigt. Der neue permanente Krisenfonds für schwer verschuldete Euro-Länder (ESM) soll ab Juni 2013 den derzeitigen befristeten und provisorischen Euro-Rettungsschirm (EFSF – ausgestattet mit 440 Milliarden Euro, 250 Milliarden können verliehen werden) ablösen. Der ESM wird mit einer Kapitalbasis von 700 Milliarden Euro ausgestattet, wovon 80 Milliarden Euro in Bar hinterlegt werden, der Rest wird durch Garantien der Mitgliedsstaaten gedeckt. Die effektive Darlehenskapazität beträgt 500 Milliarden Euro. Dies soll sicherstellen, dass der Rettungsschirm selbst mit der besten Bonitätsbewertung „AAA“ benotet wird und dadurch die günstigsten Kreditkonditionen erhält. Diese kann er dann mit einem moderaten Zinsaufschlag an überschuldete Staaten weiterreichen. Staaten, die diese Hilfe in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, sich mit niedrigeren Zinsen (Bestnote AAA) zu refinanzieren und erhöhen damit die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung der angeschlagenen Staatsfinanzen. Im Gegenzug muss das Land dann jedoch stärker mit den EU-Behörden kooperieren und seine Sparpläne mit Brüssel absprechen. Insgesamt wurde auch der Stabilitätspakt verschärft: Defizitsündern drohen nun Geldstrafen, wenn die jährliche Neuverschuldung drei Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) übersteigt, sowie auch wenn die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegt. Zudem wollen sich die Euro-Länder künftig freiwillig in der Sozial-, Steuer- und Haushaltspolitik enger abstimmen, um die Euro-Zone insgesamt wettbewerbsfähiger und weniger krisenanfällig zu machen. Der neue Rettungsfonds stellt die Hilfen als Kredite zur Verfügung und kann auch direkt neue Staatsanleihen von klammen Regierungen kaufen. Beides ist jedoch nur möglich, wenn die Euro-Finanzminister dies einstimmig beschließen und zuvor die EU-Kommission und der Internationale Währungsfonds (IWF) eine Schuldentragfähigkeitsanalyse vorlegen. Je nach dem Ergebnis dieser Analyse, können dann auch private Gläubiger an den Kosten der Schuldenkrise beteiligt werden. Ab 2013 sollen außerdem alle Staatsanleihen von Euro-Ländern eine spezielle Klausel enthalten, die die Beteiligung privater Gläubiger im Notfall vorsieht.
 

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?