Neues Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten

2,25 Millionen Menschen beziehen in Deutschland derzeit Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon werden mehr als 1,5 Millionen Menschen zu Hause versorgt, sowohl von ambulanten Diensten als auch durch Angehörige. Laut der Bundesregierung sprechen sich 65% der Berufstätigen dafür aus, ihre Angehörigen so weit wie möglich selbst zu betreuen, stoßen dabei aber häufig auf große ökonomische Schwierigkeiten, die eine starke physische und psychische Belastung mit sich bringen. Das neue Gesetz zur Familienpflegezeit, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, soll Betroffenen nun ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dabei allzu hohe Einkommenseinbußen hinzunehmen.

Die neue Regelung sieht vor, dass Beschäftigte im Rahmen der Familienpflegezeit für nahe Angehörige ihre Arbeitszeit in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden verringern können. Um die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer beispielsweise von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75% seines letzten Bruttoeinkommens.

Wird nach der Pflegephase die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen, bekommen die Betroffenen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist. Die Unternehmen bekommen ihrerseits ein zinsloses Darlehen der staatlichen KfW.Bankengruppe, um die Lohnzuschüsse zu finanzieren, ohne selbst belastet zu werden. Die Summe wird dann vollständig zurückgezahlt, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber vorerst weiterhin nur ein reduziertes Gehalt erhalten.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: „Das ist ein innovatives Modell, das die Bürgerinnen und Bürger entlastet, ohne die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten. Mit der Familienpflegezeit stützen wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft.“

 

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