Niedersachsen: Landesregierung beschließt „Europapolitisches Konzept 2012“

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das neue „Europapolitisches Konzept 2012" beschlossen. Dieses beschreibt die Handlungsfelder niedersächsischer Europapolitik und gibt Auskunft über konkrete Aktivitäten der Landesregierung in den Bereichen Europa, internationale Zusammenarbeit und Entwicklungszusammenarbeit.

Im Anschluss an die Kabinettssitzung hat Ministerpräsident David McAllister vor dem Niedersächsischen Landtag eine Regierungserklärung zur Europapolitik unter dem Titel „Niedersachsen in Europa: Verantwortung übernehmen, Interessen vertreten, Chancen nutzen, Herausforderungen bewältigen" abgegeben. Aus Anlass des morgigen Europatages nahm er darin Stellung zur europäischen Staatsschuldenkrise, zur Europapolitik der Landesregierung im engeren Sinne und zu ausgewählten Themen.

Im Einzelnen behandelt das „Europapolitische Konzept 2012" folgende Themen:

1. Binnenmarkt

Für die niedersächsische Wirtschaft ist der Export in die EU-Mitgliedstaaten von besonderer Bedeutung. Die Landesregierung unterstützt daher die Europäische Kommission in ihrem Bemühen, den europäischen Binnenmarkt weiterzuentwickeln und neu zu beleben. Sie hat sich im Bundesrat u.a. für die Umsetzung von Maßnahmen wie das europäische Patent, die Verbesserung des europäischen Normungssystems sowie die Überarbeitung der Signaturrichtlinie ausgesprochen.

Die Landesregierung wird sich auch weiterhin konsequent für mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen einsetzten, um z.B. durch steuerpolitische Maßnahmen die Eigenkapitalbasis zu stärken und den Zugang der KMU zu Wagniskapital zu verbessern. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft gehört auch der Ausbau von digitalen Netzen mit hoher Bandbreite.

Mit ihrer Breitbandinitiative Niedersachsen hat die Landesregierung den entsprechenden Ausbau unterstützt, um Investitionen der Telekommunikationsunternehmen in den Gebieten zu aktivieren, die ohne finanzielle Zuwendung der öffentlichen Hand nicht an dieses Netz angeschlossen würden. Für die neue Strukturfondsförderperiode ab 2014 wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission den Breitbandausbau finanziell stärker unterstützt.

2. Industriepolitik

Die Europäische Kommission fördert mit ihrer „Green Car Initiative" bis Ende 2013 Forschung & Entwicklung im Bereich der sicheren, effizienten und umweltfreundlichen Mobilität, insbesondere der Elektromobilität. Ziel ist es, die Einführung dieser Technologien zu erleichtern. Niedersachsen verfügt über ein großes Potenzial an Unternehmen in den Bereichen Mobilität und Energie. Die Bundesregierung hat der Metropolregion Hannover / Braunschweig / Göttingen / Wolfsburg den Zuschlag zum nationalen „Schaufenster Elektromobilität" erteilt. Damit können im Zeitraum 2012 bis 2015 rd. 130 Mio. Euro in 37 zukunftweisende Projekte für die Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Niedersachsen fließen.

Die Kommission hat erneut den Europäischen Gerichtshof zum VW-Gesetz angerufen. Ihrer Auffassung nach verstößt die im novellierten VW-Gesetz verbliebene Vorschrift zur verminderten Sperrminorität weiter gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Erstmals hat sie auch die VW-Satzung angegriffen. Zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung, dem Unternehmen und dem Betriebsrat besteht Einvernehmen, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2007 mit dem neuen VW-Gesetz 1:1 umgesetzt worden und diese Regelung EU-rechtskonform ist. Dies gilt auch für die von den Aktionären im Dezember 2009 mit 98 %-Mehrheit bestätigte Regelung über die verminderte Sperrminorität in der VW-Satzung. Am 3. Mai ist aktuell dem Europäischen Gerichtshof die zwischen den Bundesressorts, der Staatskanzlei und dem VW-Betriebsrat abgestimmte Klageerwiderung zugestellt worden.

3. Verkehrsinfrastruktur

Das Programm für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) wird für den Zeitraum 2014 – 2020 fortgeschrieben. Die Kommission hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt, der ein Gesamt- und ein Kernnetz beinhaltet.

Die Landesregierung hat erreicht, dass die Kommission für Niedersachsen wichtige Verkehrsprojekte wie die Y-Trasse in das Kernnetz und die Küstenautobahn A 20 in das Gesamtnetz aufgenommen hat. Damit ist ein wichtiger Beitrag für ihre schnellere Realisierung geleistet. Darüber hinaus konnte der Hafenstandort Wilhelmshaven mit dem künftigen Containerhafen zum Bestandteil des Kernnetzes der zukünftigen TEN-V gemacht werden.

Die Ertüchtigung der niedersächsischen See- und Binnenhäfen ist ein Schwerpunkt der Landesregierung. In der laufenden EU-Förderperiode 2007 – 2013 stehen rd. 40 Mio. Euro EU-Mittel für Verkehrsinfrastrukturprojekte wie bspw. in Cuxhaven der Liegeplatz 9, der Niedersachsen-Kai in Brake und der JadeWeserPort Wilhelmshaven zur Verfügung. Für die neue Förderperiode ab 2014 setzt sich die Landesregierung für eine ausreichende Mittelausstattung der TEN-V für die Hinterlandanbindungen europäischer Seehäfen ein.

Dem Richtlinienvorschlag über die Konzessionsvergabe, mit dem die Vergabe von Hafendienstleistungen betroffen wäre, hat sie eine klare Absage erteilt.

Auf Initiative der Landesregierung hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Dienstleistungskonzessionen wie bisher ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien ausgenommen bleiben. Darüber hinaus hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens eine Subsidiaritätsrüge gegen diesen Richtlinienvorschlag erhoben.

4. Energiepolitik

Die Landesregierung unterstützt die energie- und klimapolitischen Ziele de EU. Dabei liegt der Fokus auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Niedersachsen ist bundesweit Vorreiter beim Einsatz von Biogas und Windenergie. Niedersachsen leistet somit einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Erreichung der Bundes- und EU-Klimaschutzziele.

Um den Strombedarf der Industrie kontinuierlich zu decken, setzt die Landesregierung neben der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie auf den Zubau von modernen konventionellen Kraftwerken, den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze, auch über die Staatengrenzen hinweg, und eine Steigerung der Energieeffizienz.

Bei den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Modernisierung der europäischen Energieinfrastruktur wird sich die Landesregierung für eine strikte Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des umweltrechtlichen Schutzniveaus einsetzen.

Dies gilt insbesondere bei Vorgaben zu Behördenzuständigkeiten und Verwaltungsverfahren.

Die Landesregierung begrüßt die Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Energieeffizienz sowohl beim Energieverbrauch als auch bei der Energieerzeugung zu verbessern. Sie hat aber eine deutliche Präferenz für Fördermaßnahmen und Anreizprogramme zur Aktivierung freiwilliger Maßnahmen an Stelle von ordnungspolitischen Zwangsvorgaben.

Die Landesregierung setzt sich vehement für die energieintensive Industrie ein. Die Kommission muss einen industriepolitisch angemessenen beihilfenrechtlichen Rahmen zur Strompreiskompensation schaffen. Für Niedersachsen ist es von grundlegendem Interesse, Standorte von energieintensiven Unternehmen zu sichern und eine Verlagerung von Produktionsstätten in Drittstaaten zu vermeiden.

5. Kohäsions- und Strukturpolitik

Niedersachsen hat in der Förderperiode 2007 – 2013 rund 2,7 Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Fischereifonds erhalten. Die Fördermittel leisten wichtige Impulse für Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Land- und Forstwirtschaft. Für die künftige Förderperiode werden nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission weitaus weniger Mittel für die Kohäsionspolitik zur Verfügung stehen. Eine flächendeckende Förderung aller Regionen wird in Niedersachsen auch nach 2013 möglich sein.

Zusammen mit den Ländern und der Bundesregierung setzt sich die Landesregierung für eine Änderung oder Ergänzung der Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission ein. Insbesondere die Fördertatbestände in der EFRE-Verordnung müssen auch weiterhin an den besonderen regionalpolitischen Anforderungen der verschiedenen Branchen und Teilregionen des Landes ausgerichtet werden können.

6. Agrarpolitik

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist für Niedersachsen von besonderer Bedeutung. Die Rückflüsse im Agrarbereich sind erheblich. Dies betrifft sowohl die Direktzahlungen an die Landwirte aus auch die Mittel in der laufenden Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Bei der Ausgestaltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik setzt sich die Landesregierung für den Erhalt der grundsätzlichen Struktur der GAP mit zwei Säulen, die Beibehaltung von Direktzahlungen für eine nachhaltige Landwirtschaft verbunden mit dem sog. Greening und eine substanzielle Vereinfachungen sowohl für die Beihilfeempfänger als auch für die Länderverwaltungen ein.

Die Landesregierung unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission, mit einer neuen Tierschutzstrategie europäische Tierschutzstandards in allen EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen. Die Landesregierung hat einen „Tierschutzplan Niedersachen" erarbeitet mit dem Ziel, gesellschaftlich akzeptierte und vom Tierhalter leistbare Bedingungen für das Halten von Nutztieren zu etablieren. Unter Einbindung aller Interessengruppen werden Lösungen zu tierschutzrelevanten Haltungsbedingungen und Sachverhalten erarbeitet, die bis spätestens 2018 in die Praxis umgesetzt werden sollen.

7. Forschung und Wissenschaft, Bildung und Kultur

Niedersächsische Hochschulen haben sich im laufenden 7. Forschungsrahmenplan erfolgreich beteiligt und haben bis zum Januar 2011 Fördermittel in Höhe von 184 Mio. Euro eingeworben. Im bundesweiten Ländervergleich belegt Niedersachsen mit einem Anteil von 7,4 % an der Gesamtförderung den fünften Platz. Die Europäische Kommission hat mit dem Programm „Horizont 2020" ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit den drei Prioritäten Exzellente Wissenschaft, industrielle Führungsrolle und gesellschaftliche Herausforderungen vorgelegt. Das Gesamtprogramm hat für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ein Budget von 87,7 Mrd. Euro. Die Landesregierung wird sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren für Finanzierungsmodelle einsetzen, die auch weiterhin die sehr gute Teilhabe von niedersächsischen Hochschulen ermöglichen.

8. Europa im Bildungsbereich

Die Internationalisierung der Bildungs- und Jugendpolitik hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Fremdsprachlicher Unterricht und Austauschmaßnahmen leisten einen erheblichen Beitrag zur Entwicklung interkultureller Kompetenzen. Die Vermittlung der Europakompetenz beginnt in Niedersachsen bereits in Kindertagesstätten und ist fest in allen Schulformen und Hochschulen etabliert.

9. Währungs- und Finanzpolitik

Für die Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise haben sich die europäischen Rettungsschirme ESFS und ESM bewährt. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass die Länder im Bundesrat nicht nur in Angelegenheiten des EFSF sondern auch des ESM ausreichend beteiligt werden. Mit der Unterzeichnung des völkerrechtlichen Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) soll vor allem die Haushaltsdisziplin in den EU-Mitgliedstaaten verbessert und somit künftige Staatsschuldenkrisen vermieden werden. Um die Stabilitätskriterien auch auf Landesebene einhalten zu können, wird die Landesregierung die Nettokreditaufnahme in den kommenden Jahren wieder kontinuierlich absenken und in 2017 einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme vorlegen.

Die Landesregierung unterstützt die Bestrebungen der Europäischen Europäische Kommission, den Bankensektor europaweit mit dem Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung der Finanzmärkte zu regulieren. Dabei wird sie sich aber für einen stärker risikoorientierten Regelungsansatz einsetzen. Insbesondere den Besonderheiten des öffentlichen und genossenschaftlichen Bankensektors, aber auch den Besonderheiten von Spezialinstituten wie Bausparkassen, Autofinanzierern oder Förderbanken muss bei der Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen stärker Rechnung getragen werden.

10. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Die Landesregierung nutzt die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen ihrer Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. So konnten in der laufenden ESF-Förderperiode zahlreiche Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, zur Qualifizierung von benachteiligten Personengruppen und zur Weiterbildung von Beschäftigten zusammen mit den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern durchgeführt werden. Mit diesen Maßnahmen leistet der ESF auch einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung des Armutsrisikos.

Durch eine erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen soll die Integration von Zuwanderern in den Arbeitmarkt erleichtert werden. Die Landesregierung wird daher nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ein eigenes Gesetz in Länderzuständigkeit beschließen.

Die aus Sicht der Landesregierung notwendige Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist die Europäische Kommission mit der vorgelegten „Durchsetzungsrichtlinie" bisher nicht nachgekommen. Daher wird sich die Landesregierung auch weiterhin für eine grundlegende Überarbeitung der Entsenderichtlinie einsetzen.

11. Zuwanderung und Integration

Alle EU-Mitgliedstaaten sind vom demografischen Wandel betroffen. So werden auch die demografischen Folgen – Nachwuchsmangel, Alterung und Rückgang der im Erwerbsleben stehenden Menschen, Zunahme des Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund – in ganz Europa zu bewältigen sein. Die Landesregierung unterstützt daher die Kommission in ihrem Bemühen, die Rahmenbedingungen für die Mobilität von Fachkräften innerhalb der Mitgliedstaaten weiter zu verbessern. Sie spricht sich dafür aus, die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten konsequent auf den Bedarf am Arbeitsmarkt auszurichten und Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

12. Recht und Sicherheit

Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen erfordert eine bessere Zusammenarbeit Mitgliedstaaten untereinander und mit Europol. Die Landesregierung fördert daher die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von gemeinsamen Ermittlungsgruppen, sog. Joint Investigation Teams (JIT). Im Bereich der Strafverfolgung begrüßt sie die vorgeschlagenen Maßnahmen der Europäische Kommission, die den Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Kanon an Mindestrechten gewährleisten. Diese Mindeststandards fordert sie auch im Opferschutz.

13. Kommunen

Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gehören zum Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Daher begrüßt die Landesregierung grundsätzlich die von der Europäischen Kommission beschlossenen Erleichterungen für die Kommunen durch eine De-minimis-Regelung und den sog. Freistellungsbeschluss. Die Landesregierung kritisiert aber den durch die Vorschläge nochmals erhöhten Bürokratieaufwand und die gesteigerten Anforderungen bei den Dokumentationspflichten.

Vor allem die Qualitätsanforderungen an die angebotene DAWI könnten zu einer Einschränkung des kommunalen Ermessensspielraums führen. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die Vergabefreiheit bei der interkommunalen Zusammenarbeit erhalten bleibt und von einer detaillierten Regelung für die Konzessionsvergabe Abstand genommen wird.

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