NRW eröffnet Clearingstelle Mittelstand

Wirtschaftsminister Garrelt Duin und der Präsident der IHK NRW, Paul Bauwens-Adenauer, haben heute die Clearingstelle Mittelstand des Landes NRW bei IHK NRW offiziell eröffnet. Die Clearingstelle wird künftig Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung in NRW schon frühzeitig im Interesse der mittelständischen Wirtschaft mitgestalten.

Wirtschaftsminister Duin erklärte bei der Eröffnung: „Die Clearingstelle ist Sachwalterin der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Mittelstandsgerechte Lösungen, flexible Verfahren und eine unternehmensnahe Verwaltungspraxis sind das Marken¬zeichen nordrhein-westfälischer Wirtschaftspolitik. Die Clearingstelle wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Paul Bauwens-Adenauer, Präsident der IHK NRW, sagte: „IHK NRW als Trägerin der Clearingstelle Mittelstand stellt sicher, dass die Clearingverfahren neutral durchgeführt und die Interessen aller Beteiligten beachtet werden, denn eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung in NRW ist unser aller Ziel. Die Einrichtung der Clearingstelle Mittelstand ist in der Bundesrepublik einmalig, ihr kommt somit eine Vorbildfunktion für vergleichbare Verfahren in anderen Bundesländern zu.“

Geschäftsführerin der Clearingstelle Mittelstand ist die Rechtsanwältin Britta Brisch, zuvor Justiziarin der IHK NRW. Brisch definierte ihre neue Aufgabe so: „Die Herausforderung für den Aufbau und die erfolgreiche Tätigkeit der Clearingstelle Mittelstand besteht darin, bei den Rechtsetzungsverfahren in Nordrhein-Westfalen eine aktive Einbringung aller Beteiligten am Clearingverfahren herzustellen und somit deren mittelstandsrelevante Interessen als Sachwalterin gegenüber der Landesregierung aufzuzeigen.“ Ziel sei es, durch die Bündelung der Kompetenzen, Kräfte und Interessen der Beteiligten einen größtmöglichen Konsens der Wirtschaft zu definieren und diesen in den Rechtsetzungsverfahren umzusetzen.

Hintergrund:

Clearingstelle:
Die Clearingstelle Mittelstand und das ihr obliegende Clearingverfahren beruht auf dem Mittelstandsförderungsgesetz NRW und der ihr folgenden Rechtsverordnung. Es ist eine bundesweit einmalige Einrichtung und Kernstück des Mittelstandsförderungsgesetzes NRW.
Die Clearingstelle soll in Zukunft alle wesentlichen mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung schon bei ihrer Erarbeitung auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin überprüfen. Dies geschieht jeweils in enger Abstimmung mit den Kammern und Verbänden der mittelständischen Wirtschaft. Durch das Clearingverfahren sollen Konflikte vermieden und Verfahren vereinfacht werden. Die Wirksamkeit des Clearingverfahrens wird einmal jährlich durch einen Mittelstandsbeirat, dem Vertreter der mittelständischen Wirtschaft angehören, bewertet.

(NRW)

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