In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,7 Millionen Minijobs. „Betroffen sind vor allem Frauen, die über diese 450-Euro-Jobs oft das Familieneinkommen aufbessern. Problematisch ist, dass es keine Begrenzung der Stundenzahlen gibt, also arbeiten viele Frauen für ihre 450 Euro immer mehr Stunden ab. Dabei kommen oft die niedrigsten Löhne zustande. Das darf nicht sein“, betonte Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider in Düsseldorf anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages am 8. März 2013.
„Uns geht es nicht um die Abschaffung dieser Form der Beschäftigung. Aber wir müssen sicherstellen, dass Frauen, die meistens diese Beschäftigungsform wählen, nicht als Arbeitnehmerinnen zweiter Klasse behandelt werden. Auch für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Arbeits- und Arbeitsschutzrechtes“, sagte der Minister.
Die Landesregierung setzt sich für gute und faire Arbeitsbedingungen ein, auch bundesweit. In diesem Zusammenhang erinnerte Minister Schneider an die jüngste Bundesratsinitiative für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, die Nordrhein-Westfalen unter anderem mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eingebracht hat. „Der Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro soll auch bei Minijobs gelten“, stellte Schneider klar. Dies bedeute, dass die Stundenzahl auf nicht mehr als zwölf Stunden pro Woche begrenzt werde, so Schneider.
„Als Arbeits- und Sozialminister liegen mir gute und faire Arbeitsbedingungen für Minijobberinnen und Minijobber sehr am Herzen. Im Rahmen unserer neuen Landesinitiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ stellen wir deshalb am 18. März 2013 in Berlin unsere Studie über die Verbreitung von Minijobs und den Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten vor“, erklärte Minister Schneider.
Insgesamt sind in Nordrhein-Westfalen 40 Prozent der erwerbstätigen Frauen prekär beschäftigt. Neben Minijobs sind dies vor allem befristete Beschäftigungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigungen oder Jobs im Niedriglohnsektor.
(NRW)