Oligopole Machtstrukturen bei Tankstellen, aber keine Absprache

Das Bundeskartellamt hat in einer Sektoruntersuchung zwischen Januar 2007 und Juni 2010 die Preisbewegungen an jeweils 100 Tankstellen in Hamburg, Köln, Leipzig und München untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden kommenden Donnerstag vorgestellt, es sickerten jedoch bereits wichtige Teilergebnisse in die Medien durch. Demnach gebe es im deutschen Tankstellenmarkt ein „Oligopol von einigen wenigen marktbeherrschenden Unternehmen“ mit „Marktstrukturen zum Nachteil des Verbrauchers“. Dadurch wären die Spritpreise für die Verbraucher höher als bei einem funktionierenden Wettbewerb. Das Oligopol bestehe aus den fünf den Markt beherrschenden Mineralölkonzernen Aral/BP (23,5 Prozent Marktanteil), Shell (22 Prozent), Jet (10 Prozent), Esso und Total (jeweils 7,5 Prozent). Als "Initiatoren von Preissetzungsrunden" treten dabei nun fast immer die beiden Marktführer in Erscheinung, denen dann die übrigen drei Mitglieder des Oligopols rasch folgen. Auch bei den Preissenkungsrunden laufe es genauso, nur deutlich langsamer. Grundlage dieses Systems sei ein weit verzweigtes Beobachtungs- und Meldesystem, um über die Preisentwicklung bei den Konkurrenten auf dem Laufenden zu sein. Vom Gesetz her untersagte direkte Geheimabsprachen wären dadurch überflüssig – Preise abzugucken ist hingegen erlaubt. Unklar ist daher zunächst, ob und wenn ja, was man unternehmen kann, um diese Marktstrukturen aufzubrechen. Der Auto Club Europa (ACE) warf der Bundesregierung vor, zu wenig gegen die hohen Benzinpreise zu unternehmen. Auch der ADAC forderte von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler verstärkte Kontrollen. Das Kartellamt forderte unterdessen die Autofahrer auf, verstärkt bei mittelständischen Tankstellen zu tanken, dies stärke den Wettbewerb. Unser marktwirtschaftliche Musternachbar Luxemburg, der gegen jegliche Sozialismus Vorwürfe erhaben ist, regelt über staatliche Preiskontrollen und einer Preisgrenze den Spritpreis. Die Preisgrenzen errechnen sich „nach einer gesetzlich definierten Formel gemäß der Preisentwicklung an den entsprechenden europäischen Börsen“.

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