Die Städtebauförderung für das Jahr 2012 ist abgeschlossen – fast alle Programmgemeinden der Städtebauförderung haben die Zuwendungsbescheide mit einem Finanzvolumen von über 118 Millionen erhalten.
Innenminister Markus Ulbig der in den kommenden beiden Tagen an der Bauministerkonferenz in Saarbrücken teilnimmt: „Mit den Finanzmitteln aus der Städtebauförderung können wir weiterhin vielen sächsischen Städten und Gemeinden bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände und beim Rückbau nicht mehr benötigter Wohngebäude helfen. Ich erwarte vom Bund unter anderem die Fortsetzung der Kompensationsmittel ab 2014 in unverminderter Höhe sowie eine Erhöhung der Mittel für den Stadtumbau. Die verlässliche Fortführung der Wohnungsbauförderung und verstärkte Fortführung des Stadtumbauprozesses ist für die Umsetzung der sächsischen Stadtentwicklungsstrategie 2020 notwendige Voraussetzung. Die sächsischen Gemeinden und Wohngebäudeeigentümer benötigen zusätzliche Investitionsanreize für die weitere Aufwertung der Innenstädte und Reduzierung der Leerstände.“
Die Städtebauförderung des Freistaats (ohne EU-Förderung) wird aus sechs verschiedenen Bund-Länder-Programmen gefördert. Bund und Land tragen jeweils 33 bis 40 Prozent der Kosten. Die Gemeinden, die diese Hilfen erhalten, müssen kommunale Eigenmittel in Höhe von 20 bis 33 Prozent ergänzen.
1. „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“
Seit 1991 wurden in einem der ältesten Förderprogramme im Freistaates Sachsen über 1,5 Milliarden EURO Finanzhilfen für 287 Fördergebiete in 202 Sächsischen Gemeinden bewilligt. In diesem Jahr werden – voraussichtlich zum letzten Mal – für 59 Gebiete die bisherigen Zuwendungen um insgesamt rd. 10, 7 Millionen EURO aufgestockt.
2. „Städtebaulicher Denkmalschutz“
In diesem Förderprogramm wurden ebenfalls seit 1991 über 1,2 Milliarden EURO zur Erhaltung historisch wertvoller Stadtgebiete zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr werden über 37 Millionen EURO für 51 Fördergebiete in Sachsen bewilligt.
3. „Soziale Stadt“
Dieses Bund-Länder-Programm verfolgt das Ziel, soziale Missstände in benachteiligten Stadtteilen zu verbessern. Seit dem Start im Jahr 1999 wurden 24 Fördergebieten in 20 Städten aufgenommen und bis einschließlich 2011 rd. 121 Millionen EURO bewilligt. Mit den im Programmjahr 2012 zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von über 4,2 Millionen EURO wurden 12 laufende Fördergebiete aufgestockt.
4. „Stadtumbau Ost“
Über 817 Millionen EURO wurden seit dem Programmstart im Jahr 2002 bewilligt. Im Mittelpunkt steht die Stabilisierung städtischer Strukturen durch den Abriss leerstehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen sowie die gezielte Aufwertung von Innenstädten und erhaltenswerten Stadtquartieren. Im Jahr 2012 werden über 48 Millionen EURO für 83 neu aufgenommene Gebiete bewilligt.
5. „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
In dem noch relativ jungen Bund-Länder-Programm wurden in den Jahren 2008 bis 2011 über 33,9 Millionen EURO für 18 Fördergebiete in 15 Gemeinden bewilligt. Von den über 12 Millionen EURO, die in diesem Jahr bewilligt werden, können 15 Stadtquartiere, von denen zwei neu aufgenommen wurden, weiterentwickelt werden.
6. „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
Zusammenarbeit und Netzwerke“
Mit dem jüngsten, seit 2010 neu aufgelegten Bund-Länder-Programm wurden bisher sechs kleinere Städte und Gemeinden mit über 6,6 Millionen EURO gefördert. Mit den Finanzmitteln werden Gemeinden im dünn besiedelten ländlichen Raum darin unterstützt, ihre Handlungsfähigkeit als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge in der Zukunft zu erhalten und zu gewährleisten. In diesem Jahr werden weitere 5,4 Millionen EURO Städtebaufördermittel für sechs kleinere sächsische Städte und Gemeinden bewilligt.