Sachsen-Anhalt: Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Städten und Gemeinden im Rahmen des Programms "Stadtumbau-Ost".

Mitfinanziert werden:

– der Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen,
– der Erwerb von modernisiertem Wohnraum sowie
– der Erwerb von Wohnraum einschließlich der damit verbundenen Modernisierung und Instandsetzung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens zwei Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes um nicht mehr als 60% überschreitet und die die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes erfüllen.

Voraussetzungen

Die Förderung von Wohneigentum erfolgt ausschließlich in den am Programm Stadtumbau-Ost beteiligten Städten und Gemeinden (gemäß Anlage).
Die Größe der Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein.
Der Antragsteller muss eine angemessene Eigenleistung von mindestens 15% der Gesamtkosten erbringen und mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als verfügbare Geldmittel nachweisen.
Die Belastung muss für den Antragsteller auf Dauer tragbar sein.
Die Förderobjekte müssen über einen barrierefreien Zugang verfügen.
Im Fall des Erwerbs von Wohnraum einschließlich damit verbundenener Modernisierung und Instandsetzung müssen an dem Objekt Investitionen in Höhe von mindestens 250 EUR je m 2 Wohnfläche durchgeführt werden.
Eigenheime mit zwei Wohnungen (Hauptwohnung plus Einliegerwohnung) sind nur dann förderfähig, wenn die Einliegerwohnung von den Eltern oder Großeltern des Zuwendungsempfängers oder von einem behinderten Haushaltsangehörigen genutzt werden soll.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines verbilligten Baudarlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal 65.000 EUR.
Zur Verbilligung der Zins- und Tilgungsleistungen für das Baudarlehen gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuschüsse. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Darlehenshöhe sowie von zum Haushalt gehörenden bzw. hinzukommmenden Kindern oder zum Haushalt gehörenden behinderten Personen. Zusätzlich wird ein Einmalzuschuss in Höhe von 500 EUR gewährt.

Weiterführende Informationen auf der Website der Förderdatenbank des Bundes.

 

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