Sachsen: Naturschutzgesetz zur Anhörung freigegeben

Das sächsische Kabinett hat heute (3. Juli 2012) den von Umweltminister Frank Kupfer eingebrachten Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Anhörung freigegeben. „Bei dem neuen Gesetz geht es vor allem um die Anpassung an das am 1. März 2010 in Kraft getretene Naturschutzgesetz des Bundes, das viele bisherige Regelungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes entbehrlich macht“, so der Minister. „Außerdem haben wir das Gesetz an vielen Stellen vereinfacht, so dass sich der Gesamtumfang schließlich halbiert hat. Das Gesetz ist damit übersichtlicher und von Bürgern und Behörden leichter zu handhaben.“

Bei der Novellierung wurde darauf geachtet, dass bewährte Regelungsinhalte des sächsischen Naturschutzrechts, die das Bundesrecht nicht enthält, in Sachsen erhalten bleiben. So bleibt die Regelung zu Ersatzzahlungen für durch wilde Tiere wie Wolf, Biber, Fischotter oder Kormoran verursachte Schäden gesetzlich verankert. Besonders wertvolle und für Sachsen typische Biotope wie Steinrücken werden weiterhin geschützt. Es gibt wie bisher auch die Möglichkeit, Horstschutzzonen um die Lebensstätten gefährdeter Arten, z. B. Weißstörche, festzulegen. Ebenso werden das System des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes, der einen wichtigen Beitrag zum Vollzug und zur Gestaltung des Naturschutzes im Freistaat leistet, sowie die Unterstützung der Naturschutzverbände beibehalten.

Daneben sollen eingeführte Instrumente des Naturschutzes effektiver genutzt und mit anderen öffentlichen Belangen verzahnt werden. Das betrifft zum Beispiel den Ausgleich für Eingriffe in die Natur. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sollen in Zukunft stärker bei der Sächsischen Landsiedlung GmbH, die als Sächsische Ökoflächen-Agentur fungiert, gebündelt werden. Das erlaubt die Planung naturschutzfachlich sinnvoller und größerer Ausgleichsmaßnahmen und verringert die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für diese Maßnahmen.

Behörden, Verbände und Institutionen können bis zum 7. September 2012 zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ende des Jahres soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden.

 

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