Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund EHEC-Epidemie

Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid: "Die Finanzämter des Landes werden alle steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen ausschöpfen"

Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde: "Antragsformulare zur Entschädigung stehen Erzeugern ab morgen zur Verfügung – Landwirtschaftsverwaltung begleitet Betriebe, damit Hilfen schnell vor Ort ankommen.

"Die schwere EHEC-Epidemie hat unsere landwirtschaftlichen Betriebe hart getroffen. Insbesondere die Gemüsebauern haben dramatische Umsatzeinbrüche zu verkraften. Dies führt zur existenziellen Bedrohung der betroffenen Betriebe. Das Land steht den Erzeugern in dieser schwierigen Situation bei." Dies erklärten der Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid und der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Alexander Bonde am Donnerstag (16. Juni 2011).

„Die baden-württembergische Finanzverwaltung wird soweit wie möglich Hilfe leisten und alle steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll ausschöpfen. Daher werden die Finanzämter alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der betroffenen Landwirte ergreifen", sagte Finanzminister Schmid. Landwirtschaftsminister Bonde kündigte an, dass die Umsetzung der Entschädigung und die Beantragung der von der Europäischen Union zugesagten Mittel unverzüglich beginnen. „Die für den Entschädigungsantrag notwendigen Formulare stehen ab Freitag, 17. Juni, auf der Internetseite des Ministeriums zur Verfügung. Die Landwirtschaftsverwaltung begleitet die Betroffenen beim Melde- und Antragsverfahren, um sicherzustellen, dass die Hilfe schnell und zielgerichtet ankommt", sagte Bonde.

Im Einzelnen umfasst die steuerliche Hilfe insbesondere Maßnahmen wie eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen, sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Bei Anträgen, die bis zum 30. September 2011 gestellt werden, ist ein wertmäßiger Nachweis im Einzelnen nicht erforderlich. Darüber hinaus gewähren die Finanzämter bis zu diesem Zeitpunkt Vollstreckungsaufschub, ohne dass Säumniszuschläge anfallen.

„Es ist mir wichtig, dass in den steuerlichen Verfahren so weit wie möglich Rücksicht auf die Betroffenen genommen wird und wir so angemessen auf die großen Schäden reagieren," betonte der Minister für Finanzen und Wirtschaft. „Die Betroffenen können sich an ihre zuständigen Finanzämter wenden und dort weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen bekommen. Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen, " sagte der Minister abschließend.

Landwirtschaftsminister Bonde zeigte sich erleichtert über die steigende Nachfrage bei heimischem Gemüse: „Dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sofort nach der Entwarnung wieder bei heimischem Gemüse zugreifen, ist ein Beleg für das Vertrauen, das die Menschen regionalen Produkten entgegen bringen. Ich kann jede und jeden nur dazu ermuntern, das reichhaltige Angebot, das die Bäuerinnen und Bauern im Land bereitstellen, zu nutzen", so Bonde. Er hoffe, dass die regionale Wirtschaft gestärkt aus der Krise hervorgehe.

Die Melde- und Antragsformulare für die Entschädigung werden derzeit auf Bundesebne erarbeitet. Von der EHEC-Krise betroffene Erzeuger müssen bei den unteren Landwirtschaftsbehörden bis Montag (20. Juni) Angaben zu den im Zeitraum von 26. Mai bis 19. Juni nicht vermarkteten Waren machen. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten die Betriebe und Organisationen am Freitag, 17. Juni. Informationen und Formulare werden ab dann auch auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung stehen.

Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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