Schleswig-Holstein: Landesregierung gibt grünes Licht für Elbvertiefung

Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf heute (13. März) ihr Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung erklärt. Frau Rumpf zeigte sich zufrieden: "Das ist ein gelungener Kompromiss. Alle aus unserer Perspektive wichtigen Aspekte sind eingeflossen. So wird insbesondere die Deichsicherheit nicht eingeschränkt, auch die Belange des Naturschutzes sind angemessen berücksichtigt", sagte die Ministerin. Sie erinnerte daran, dass mit dem Kabinettsbeschluss ein seit 2007 laufender Prozess nach intensiver Diskussion und Beteiligung auf allen Ebenen erfolgreich zum Abschluss gebracht werde.

Mit Blick auf die Forderungen aus schleswig-holsteinischer Sicht hob Frau Rumpf die erzielten Vereinbarungen zur Deich- und Bauwerkssicherheit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) positiv hervor. So solle den Wellenbelastungen durch größere Schiffe im Uferbereich Rechnung getragen und das Land von dadurch ausgelösten finanziellen Mehraufwendungen freigestellt werden. Außerdem sei mit der WSV ein begleitendes Messprogramm vereinbart, in dessen Rahmen auch mögliche Veränderungen der Salzgehalte des Elbwassers erfasst würden. Hintergrund sind Befürchtungen, es könnte zu einer Beeinträchtigung des Obstanbaus in den Elbmarschen kommen.

Positiv bewertete die Umweltministerin auch, dass die Hamburg Port Authority außerhalb des Planfeststellungsverfahrens einen Fonds mit einem Stiftungskapital von zehn Millionen Euro aufgelegt habe. Aus diesen Mitteln sollen private Sportboothäfen unbürokratisch unterstützt werden, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Erhöhung der Sedimenteinträge geltend gemacht hatten.

Juliane Rumpf erinnerte daran, dass die Europäische Kommission im Dezember 2011 erklärt habe, die nachteiligen Auswirkungen der Anpassung der Fahrrinne der Elbe auf die FFH-Gebiete seien aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Auch diese Einlassung habe bei der Entscheidung der Landesregierung eine Rolle gespielt.

Schließlich verwies Umweltministerin Rumpf darauf, dass für die Landesregierung die Anpassung der Elbfahrrinne eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsposition des Hamburger Hafens sei. Mit dieser seien erhebliche positive Effekte für die schleswig-holsteinische Wirtschaft verbunden.

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