Schleswig-Holstein treibt Energiewende durch Windkraftförderung an

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Schleswig-Holstein will die Energiewende beschleunigen. Der Ausbau der Windkraftnutzung wird hierzu forciert. Das kündigte Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf an, als sie am heutigen Freitag das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Windkrafterlasses eröffnete: "Schleswig-Holstein ist das geborene Windkraftland, deshalb steht der Wind als regenerative Energie hier an erster Stelle. Der zügige Ausbau der Windkraft ist das vorrangige energiepolitische Ziel der Landesregierung. Mit der Überarbeitung des Erlasses sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden", so Rumpf. Sie betonte, dass dennoch die bewährten Naturschutzstandards erhalten bleiben.

Die Umweltministerin erläuterte, dass für die oftmals beträchtlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild ein Naturschutzausgleich überwiegend in Geld erbracht werde. "Diese Ersatzzahlungen sind zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen zu verwenden. Sie dienen zu einem großen Teil zur ökologischen Aufwertung von bereits vorhandenen Naturschutzflächen, zum Beispiel zur Finanzierung des Moorschutzprogramms des Landes. Davon profitiert sowohl der Naturschutz als auch der Klimaschutz", sagte Juliane Rumpf. Die Berechnung der Ersatzzahlung solle nun jedoch deutlich vereinfacht werden: Statt wie bisher durch eine komplizierte Formel errechnet, richtet sie sich künftig nach dem Gesamtinvestitionsvolumen einer Windkraftanlage und liegt zwischen 0,5 und 7%, je nach Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Außerdem führte die Formelberechnung bisher dazu, dass Ersatzzahlungen für neue Windkraftanlagen im Verhältnis immer teurer wurden, je mehr Anlagen in einem bestimmten Gebiet bereits standen. Diese hemmende Bestimmung wird durch den Wegfall der Formel nun ebenfalls gestrichen.

Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Naturhaushalt, vor allem auf die Vogelwelt, werden wie bisher durch Ausgleichsflächen kompensiert. In dem jetzt beginnenden Beteiligungsverfahren haben die kommunalen Landesverbände, Umwelt- und Naturschutzverbände sowie weitere Vereinigungen, deren Aufgabenbereich berührt ist, die Möglichkeit, bis zum 31. Mai Anregungen und Hinweise zu geben. Sie fließen dann in das weitere Verfahren ein.

 

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