Sonnenuntergang für Röttgen und Rösler – Ein Kommentar von Dr. Franz Alt

… aus der wöchentlichen Kolumne von Dr. Franz Alt.

Deutlicher hätte die Blamage für Norbert Röttgen und Philipp Rösler im Bundesrat nicht ausfallen können: Sechs unionsgeführte Länder stimmten gegen das Solarausstiegsgesetz der Bundesregierung, für das die beiden Bundesminister verantwortlich sind.

Norbert Röttgen hat im NRW-Wahlkampf diesen starken Slogan propagiert: „Politik aus den Augen unserer Kinder“.

Doch mit seinem brutalen Solar-Ausstiegsgesetz wollte er genau das Gegenteil: Politik im Interesse der alten Energiekonzerne gegen die nächste Generation. Er ging vor dem Wirtschaftsminister Rösler und seinen Freunden bei den Großkonzernen in die Knie.

Wer – wie Rösler und Röttgen – die Zukunft der Solarbranche mutwillig zerstören will, handelt gerade nicht im Sinne seiner Kinder. Die in die Zukunft denkenden Wähler in NRW werden diesem kurzfristigen Denken die notwendige Antwort erteilen.

Mit der Entscheidung im Bundesrat ist das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss und kann dort nachgebessert werden. Rösler und Röttgen hatten einen Kahlschlag von bis zu 45% der bisherigen Solarförderung geplant.

Keine Branche kann eine solch brutale Kürzung auf einmal verkraften. Parteiübergreifend hat der Bundesrat dieses dreiste Unterfangen, mit dem die alte Atomwirtschaft entschädigt werden sollte, verhindert.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist ein erfreuliches Zeichen für die Energiewende.

Wieder einmal zeigt sich: Die Energiewende muss von unten gegen die Bundesregierung und ihre Freunde in den Großkonzernen erkämpft werden. Zum Glück ist die Bundesregierung mit ihrem Versuch gescheitert, die neuen Bundesländer, wo die Solarindustrie am stärksten ist, zum zweiten mal zu deindustrialisieren.

Um den Solarstromausbau fortzusetzen, sind jetzt vier Verbesserungen nötig:

1. Eine Verkürzung der Vergütung mit Augenmaß – das könnte vielleicht die Hälfte dessen sein, was bis jetzt vorgesehen war.

2. Der Vermarktungszwang muss weg.

3. Die Vergütung von großen Freiflächen über zehn Megawatt muss wieder eingeführt werden.

4. Die differenzierten Vergütungsklassen bei den Dachanlagen müssen bleiben.

 

Quelle: © Franz Alt 2012

 

 

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