Teil 2:Die Ergebnisse der bisherigen Klimaverhandlungen bis Kopenhagen


Schwerpunktthema November: Der Klimagipfel von Cancun (29.11 bis 10.12.2010) –
Teil 2: Die Ergebnisse der bisherigen Klimaverhandlungen bis Kopenhagen 2009.

 

Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (1992):
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC / derzeit 194 Vertragsstaaten) ist der erste internationale Vertrag, der den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Handeln verpflichtet. Sie wurde 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED) mit dem Ziel verabschiedet, gefährliche Störungen des Klimasystems zu verhindern und die globale Erwärmung abzuschwächen. Dabei wurde vereinbart, dass die entwickelten Länder aufgrund des Verursacherprinzips bei der Bekämpfung der Klimaänderungen und ihrer Auswirkungen die Führungsrolle übernehmen sollen – die Schwellen- und Entwicklungsländer wurden zunächst von verbindlichen Reduktionszielen ausgeklammert (Stichwort „gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten“: Die Industrieländer sind begleitet von dem Großteil der Treibhausgasemissionen in Folge des Industrialisierungsprozesses wohlhabend geworden, wohingegen die ärmeren Entwicklungsländer verhältnismäßig wenig zu dem jetzigen Zustand des Klimawandels beigetragen haben).

Die Klimarahmenkonvention trat 1994 in Kraft und bildet den Rahmen für die nachfolgenden jährlich stattfindenden Klimaschutz-Verhandlungen, den Weltklimagipfeln. Während der nächsten Jahre wurde nun zunächst die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung ausgehandelt.

Zur Unterstützung der Klimarahmenkonvention wurde vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) bereits im Vorfeld der Klimarahmenkonvention der Weltklimarat der Vereinten Nationen (Intergovernmental Panel on Climate Change / IPCC) ins Leben gerufen. Der IPCC (Sitz in Genf) hat die Aufgabe, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten zusammenzutragen, den Klimawandel und die globale Erwärmung zu beurteilen und entsprechende Vermeidungs- und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Die Ergebnisse werden in regelmäßigen Sachstandsberichten veröffentlicht (1990, 1995, 2001, 2007, 2013).

 

Kyoto-Protokoll (1997):
Drei Jahre nach der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention wurde die Vereinbarung auf dem Gipfel im japanischen Kyoto um das Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Umsetzung ergänzt (Kyoto-Protokoll). Ziel war es, erstmals feste Reduktionsziele in einem verbindlichen Zeitrahmen festzulegen. Die erste Verpflichtungsphase ist demnach bis 2012 angesetzt. 2013 sollte ursprünglich eine zweite Verpflichtungsphase beginnen, deren Ausgestaltung allerdings bislang noch aussteht. Für die erste Verpflichtungsphase legte das Kyoto-Protokoll erstmals Zielwerte für den Ausstoß von sechs Treibhausgasen (CO2, CH4, HFCs, PFCs, N2O, SF6) in den Industrieländern fest: Der Ausstoß dieser Treibhausgasen sollte sich gegenüber dem Stand von 1990 um durchschnittlich 5,2% reduzieren. Die Vorgaben richten sich dabei nach dem Grad der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes (EU insgesamt um 8%, Deutschland um 21%).

Weitere umstrittene, noch nicht geklärte Punkte wurden auf nachfolgende Treffen verschoben. Dies Punkte waren: Die Anrechnung von CO2-Senken wie Wälder auf die nationalen Emissionsbudgets, der Technologietransfer an Entwicklungsländer im Dienste des Klimaschutzes, die Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern, die Überwachung der Reduktionsvereinbarungen und der zwischenstaatliche Handel mit Emissionsrechten.

Diese Anschlussverhandlungen erwiesen sich als sehr schwierig und zogen sich bis 2001 hin. Schließlich einigte man sich auf flexible Mechanismen zur Umsetzung des Protokolls: Das heißt, Klimaschutzprojekte zwischen den Ländern können angerechnet werden (beispielsweise wenn Deutschland im Jemen Windanlagen errichtet); bei den Kohlenstoffsenken wurde vereinbart, dass bestimmte land- und forstwirtschaftliche Projekte, die der Atmosphäre Treibhausgase entziehen, für die eigenen Reduktionsziele verrechnet werden können; zudem wurde der Emissionshandel zwischen den Staaten implementiert.

 

Rückzug der USA aus dem Kyoto-Prozess (2001):
Aufgrund der nicht vereinbaren Standpunkte in Bezug auf die Finanzierung des Klimaschutzes in den Entwicklungsländern, über die Strenge der Reduktionsziele und der Höhe der Anrechenbarkeit von Senken verkündete US-Präsident George W. Bush 2001 den Ausstieg der USA aus dem Kyoto-Prozess.

 

Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls 2005:
Nach der Einigung im Jahr 2001 sollte das Protokoll schließlich dann in Kraft treten, sobald mindestens 55 Staaten, die zusammen mehr als 55 % der CO2-Emissionen des Jahres 1990 verursachten, das Abkommen ratifiziert haben. Dies war allerdings erst mit der Ratifizierung Russlands im Jahr 2004 der Fall. Das Kyoto-Protokoll trat somit erst 2005 in Kraft, das Ende dieser ersten Verpflichtungsphase ist 2012.

 

Klimakonferenz von Bali (2007):
Die Zeit ab 2005 stand im Zeichen der Ausgestaltung der zweiten Verpflichtungsphase ab 2013. Die Klimakonferenz von Bali 2007 legte hierzu die Rahmenvorgaben für den weiteren Verhandlungsprozess fest. Es wurde vereinbart, den „Post-Kyoto-Prozess“ für die zweite Verpflichtungsperiode innerhalb der nächsten Jahre zu verhandeln und dann auf dem Klimagipfel in Kopenhagen im Dezember 2009 verbindliche Reduktionsverpflichtungen für die Zeit ab 2013 zu verabschieden. Die Verhandlungen gerieten jedoch als bald wieder ins Stocken. Als größter Streitpunkt in den Verhandlungen zeigte sich die unterschiedliche Auffassung über die Einbindung der Entwicklungs- und Schwellenländer in die Reduktionsverpflichtungen.

 

Klimagipfel von Kopenhagen 2009:
Die ursprüngliche geplante Einigung auf verbindliche Reduktionsziele für den Post-Kyoto-Prozess kam in Kopenhagen nicht zustande. Der Klimagipfel gilt daher weithin als gescheitert. Am letzten Konferenztag einigten sich die 25 führende Industrie- und Schwelländer jedoch auf eine wage Vereinbarung, den „Copenhagen Accord“.  Dieser wurde allerdings von dem Plenum der Konferenz nicht angenommen, sondern lediglich „zur Kenntnis“ genommen. Die Vereinbarung enthält indes keine spezifischen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und auch keine konkrete zeitliche Festlegung der zweiten Verpflichtungsperiode (2020, 2030 oder 2050).

Neu ist, dass nicht nur Forstprojekte sondern auch der Waldschutz als Beitrag zum Klimaschutz betrachtet und gerechnet werden darf. Dies ist in Hinsicht auf die herausragende Bedeutung der Tropen wichtig (die Rodung der tropischen Regenwälder ist für 20% der menschlich verursachten CO2-Emissionen verantwortlich) .

Die beiden Kernpunkte der Übereinkunft sind die Festlegung der Obergrenze für die Erwärmung der Erde auf ein Plus von 2 Grad, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch abwehren zu können, sowie die finanziellen Hilfen für die Entwicklungsländer, damit diese den Klimawandel schultern können. Allerdings sind beide Vorhaben reine Absichtserklärungen und wurden nicht in konkrete Forderungen übersetzt – es gibt keine mittel- oder langfristigen Verpflichtungen für einzelne Länder, wie sie das Kyoto-Protokoll kennt: Für die Begrenzung auf 2 Grad sind konkrete Reduktionsziele für die einzelnen Länder notwendig, bei den Finanzhilfen wurde zwar eine Übereinkunft über die Höhe erzielt, aber kein Schlüssel festgelegt, wer wie viel zahlen muss. 30 Milliarden Dollar sollen bis Ende 2012 den ärmeren Staaten die Anpassung an den Klimawandel erleichtern. Nachfolgend sollen die Mittel weiter ansteigen und 2020 schließlich weltweit 100 Milliarden Euro jährlich betragen (zum Vergleich: Agrarsubventionen der Industrieländer 2007: 365 Milliarden Dollar). Unklar blieb aber eben genau die Ausgestaltung, wer wie viel davon zahlen soll, oder ob hierfür neue Geldquellen wie Steuern auf Schiffsdiesel und Flugbenzin oder auf Finanztransaktionen erschlossen werden.

Durch seine Unverbindlichkeit dient das Abkommen somit nur als Grundlage für den nächsten Klimagipfel im November in Cancun und erkennt dadurch im Prinzip das Scheitern der Kopenhagener Verhandlungsrunde an. Geplant ist nun, mit einem Jahr Verspätung in Cancun schließlich doch noch zu einer Übereinkunft über verbindliche Ziele für die Zeit nach 2012 zu gelangen. Die Verhandlungen sind über den Sommer auf niedrigeren Verhandlungsebenen weiter vorangeschritten, so dass Beobachter vorsichtigen Optimismus zeigen.

 

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