Beratung: „Umdenken – weil es Ihr Geld ist“

Wer neutrale Beratung in Versicherungsfragen sucht, für den ist Versicherungsberatung nach §34e GewO eine bislang vom Bundesministerium für Verbraucherschutz und Stiftung Warentest empfohlene aber von Privatpersonen und Unternehmern noch zu selten wahrgenommene Alternative zu den klassischen Vermittlern der Versicherungsgesellschaften (Makler oder Vertreter). Um den Unterschied und Nutzen der im Übrigen gesetzlich geschützten „Versicherungsberatung“ zu verdeutlichen, verwende ich in dieser Kolumnenausgabe einen Auszug aus den Grundsätzen der Berufsausübung des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB):

 

„Aus der Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Zugehörigkeit zum BVVB ergeben sich Berufspflichten, die weitgehend den Regelungen zur Berufsausübung und den Berufspflichten von Rechtsanwälten entsprechen. Den nachstehenden Bestimmungen sind alle Mitglieder des BVVB unterworfen.

 

Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten und frei von Abhängigkeiten jeglicher Art, die ihre Berufsausübung beeinträchtigen.

 

Versicherungsberater üben ihren Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder diese Berufsordnung sie nicht besonders verpflichten.

 

Als echt unabhängige Berater in allen versicherungsrechtlichen Fragen werden Versicherungsberater ihre Mandanten gegenüber der Versicherungswirtschaft betreuen und vertreten, im ausschließlichen Interesse der Mandanten. Sie dürfen zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit keine Bindungen eingehen, die ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten oder auch nur solchen Anschein erwecken und dadurch Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Das gilt gleichermaßen für Mitarbeiter und Personen, die bei Beratung und beruflicher Tätigkeit mitwirken oder mit denen der Beruf gemeinsam ausgeübt wird.

 

Versicherungsberatung nach §34e GewO ist:

 

..neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung.

Die Versicherungsberatung ist neutral, weil kein finanzielles Interesse besteht, eine Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln. Sie vergüten die Beratung mit einem Honorar, wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vertragsabschluss entschieden haben.

Nur so kann eine wirklich neutrale Beratung durchgeführt werden. Der Versicherungsberater ist darüber hinaus unabhängig, weil er keine vertragliche Bindung an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler eingehen darf.

 

..für gewerbliche und industrielle Unternehmen sowie Privatverbraucher

Nur sehr große Unternehmen sind wirtschaftlich in der Lage, den erforderlichen Versicherungssachverstand im Hause aufzubauen und vorzuhalten. Die allermeisten Unternehmen sind deshalb auf externe Spezialisten angewiesen. Die Versicherungsberatung ist deshalb als quasi „ausgelagerte Versicherungsabteilung“ während einer einmaligen Beratung oder auch auf Dauer zu verstehen.

 

Unternehmen wie Privatpersonen benötigen neutralen Rat, wie finanzielle Risiken vermindert werden können. Das Vermindern von finanziellen Risiken muss nicht immer über Versicherungen geschehen.

Eigene Vorsorge oder Organisation führen häufig zu einer nicht unerheblichen Verminderung finanzieller Risiken. Erst wenn hier alle Potentiale ausgeschöpft sind, sollte überhaupt geprüft werden, was zu versichern ist. Während einer Versicherungsberatung hilft der Versicherungsberater also nicht nur, den optimalen Versicherungsschutz zu besorgen, sondern klärt zuerst darüber auf, wie die Kosten für Versicherungen vermieden werden können.

 

..zuständig für die Prüfung, Vereinbarung und Änderung von Versicherungsverträgen

dazu gehört:

– die Analyse der spezifischen Risiken (Risikoanalyse),

– das Durchsehen und Prüfen der vorhandenen Versicherungen,

– das Zusammenstellen der bestmöglichen Versicherungskonzepte auf den individuellen Versorgungsbedarf, Schließen von Versorgungslücken, Vermeiden von Doppelversicherungen,

– das Führen von Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen über Bedingungen und Beiträge,

– Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern, wie z.B. bei Kündigungen, Vertragsumstellungen etc.

 

.. Beratung und Vertretung im Schadenfall

Viele Verbraucher stehen im Schadenfall vor der Frage, wie sie ihre Ansprüche richtig durchsetzen. Nach der Abrechnung bleibt die Frage, ob vom Versicherungsunternehmen richtig abgerechnet wurde. Hier hilft der Versicherungsberater, indem er von Beginn an die Schadenregulierung für seinen Mandanten begleitet und die Interessen gegenüber dem Versicherungsunternehmen vertritt. Ähnlich wie ein Rechtsanwalt, nur dass der Versicherungsberater sich überwiegend mit dem Versicherungsrecht befasst. Der Versicherungsberater darf seinen Mandanten außergerichtlich vertreten; für die gerichtliche Auseinandersetzung kennt er in aller Regel geeignete Rechtsanwälte, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert sind.

 

..finanziell tragbar

Anders als bei den Versicherungsvermittlern und -maklern, die ihre Provision unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand in der Regel jährlich erhalten, fällt das Honorar für die Versicherungsberatung immer nur dann an, wenn der Versicherungsberater tatsächlich tätig wird.

 

..vorteilhaft für private und gewerbliche Verbraucher

Weil die Informationen über notwendigen Versicherungsschutz nicht mehr von der Versicherungswirtschaft, sondern vom eigenen Berater kommt und die Versicherungskosten in der Regel erheblich gesenkt werden können.“

 

Eine besinnliche Vorweihnachtszeit wünscht

Alexander Briegel

 

 

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Über die Wirtschaftsberatung Briegel:

 

Nach Abschluss des Betriebswirtschaftsstudiums (Schwerpunkt: Banken/Finanzierung) an der Universität Mannheim Ende 1997 war Alexander Briegel einerseits 6 Jahre lang auf der Vermittlungsseite als Finanzmakler tätig. Andererseits konnte er – von der Vermittlung gegen Provisionen nicht mehr überzeugt – durch die Tätigkeit als Steuerassistent in einer Münchner Steuerkanzlei bis hin zum Steuerberaterexamen sowie in der Betreuung eines Mandanten mit größerem Immobilienvermögen seinen Kenntnis- und Erfahrungsschatz weiter ausbauen. Das theoretische Rüstzeug im Bereich Immobilienwirtschaft erwarb er 2007 im berufsbegleitenden Aufbaustudium zum Immobilienökonom an der International Real Estate Business School (IRE|BS).

Neben zahlreichen Kontakten in Netzwerken, (wie dem  Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB), Immoebs e.V., Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e.V., …), ist auch durch Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongressen ein stets aktueller Stand an Beratungs-Know-how gewährleistet. Zudem bestehen Kontakte zu Steuerberatern und Rechtsanwälten, die je nach Beratungsinhalt in die neutrale Lösungsfindung mit einbezogen werden. Privatpersonen, Selbständige und mittelständische Unternehmer zählen zu seinen Mandanten und schätzen die unabhängige qualifizierte Beratung rein auf Honorarbasis in Abgrenzung zur klassischen provisionsbasierten Produktvermittlung.“

 

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?