Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde vom Bundesrat durchgewunken. Im Bundesrat wurden bei der zweiten und abschließenden Erörterung des Gesetzentwurfes keine Einwände mehr erhoben. Damit kann das Gesetz nach der Veröffentlichung im Amtsblatt noch im Laufe des Sommers in Kraft treten.
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gilt als ein weiterer, wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Energiewende. Durch die Anhebung der Zuschläge und innovative neue Maßnahmen, wie die Unterstützung von Wärmespeichern, erhält der Ausbau der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung einen starken Impuls. Zugleich werden Anreize für Investitionen in neue, hocheffiziente Kraftwerke gesetzt, die für den Ausgleich der schwankenden Erzeugung erneuerbarer Energien benötigt werden.
Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird die zur Stromerzeugung produzierte Wärme anschließend für Heizzwecke genutzt. Hierdurch erreichen KWK-Anlagen eine deutlich höhere Effizienz als reine Stromerzeugungsanlagen. In Deutschland wird derzeit rund 15 Prozent des Stroms in KWK-Anlagen erzeugt. Die Bundesregierung hat das Ziel, diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern.
Höhe der KWK-Förderung
Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 ct/kWh. Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich einen Ausgleich von noch einmal 0,3 ct/kWh. Weiterhin werden Investitionen in Wärmenetze stärker unterstützt. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Wärmespeicher erlauben eine bessere Abstimmung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien. KWK-Anlagen mit Wärmespeichern können zeitweise unabhängig vom Wärmebedarf Strom einspeisen und die gleichzeitig erzeugte Wärme in Speichern zwischenlagern. Diese kann dann später bei entsprechendem Wärmebedarf abgerufen werden.
Zudem werden im Rahmen der bestehenden Förderung neue Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Kupplung mit einmaligen Investitionszuschüssen von 1.500 Euro bei kleinen Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser (1 kWel), sowie 3.450 Euro für KWK bis 19 kWel gefördert.
Die KWK-Förderung wird von den Stromverbrauchern über eine Umlage finanziert, die auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Dieser Deckel stellt sicher, dass die Belastung der Verbraucher ca. 0,3 ct/kWh nicht übersteigen kann.
Neuer Wärmespeicher speichert ohne zeitliche Beschränkung nahezu verlustfrei
Fraunhofer-Forscher haben kürzlich eine neue Technologie zur verlustfreien und hocheffizienten Speicherung von Wärme entwickelt. Die Besonderheit: Der Speicher kann drei- bis viermal so viel Wärme speichern wie Wasser – die Behälter müssten also nur etwa ein Viertel so groß sein wie Wasserspeicher. Zudem hält er die Wärme über lange Zeiträume ohne Verluste und kann auch bei Temperaturen deutlich über 100 Grad Celsius arbeiten. Das Prinzip: Der Speicher enthält Zeolith-Kügelchen, altgriechisch für siedender Stein. Gespeichert wird dabei nicht direkt die Wärme, sondern quasi das Potenzial, Wasser aufzunehmen und dabei Wärme freizusetzen – man spricht auch von sorptiven Wärmespeichern. Verhindert man, dass der getrocknete Zeolith mit Wasser in Berührung kommt, kann die Wärme ohne zeitliche Beschränkung und verlustfrei gespeichert werden. Die Forscher arbeiten nun an einer Reduktion der Herstellungskosten und an der industriellen Serienreife. Ziel ist es, die Wärme sowohl in Industrieanlagen speichern zu können als auch in kleinen Blockheizkraftwerken, wie sie etwa in größeren Wohnhäusern genutzt werden.
(mb)