Vorerst keine Erkundungsmaßnahmen für die Erdgasgewinnung in Nordhessen

Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich hat heute im Umweltausschuss des Landtags klargestellt, dass keine konkreten Erkundungsmaßnahmen für die Erdgasgewinnung in Nordhessen zugelassen werden, bevor die laufenden Gutachten dazu ausgewertet sind. „Das Fracking ist eine neue Methode, die wir sorgfältig und umfassend untersuchen und danach bewerten und entscheiden“, sagte Puttrich. Sie machte deutlich, dass die beantragte Erlaubnis im Sinne einer „Konzession“ ausschließt, dass kein anderer als der Antragsteller im benannten Aufsuchungsgebiet tätig wird. „Mit der bergrechtlichen Erlaubnis werden keine konkreten Maßnahmen genehmigt, weder seismische Untersuchungen, noch Bohrungen, noch die Errichtung baulicher Anlagen“, stellt Puttrich klar. Erst wenn die Erlaubnis erteilt ist, könnte ein Erkundungsverfahren beantragt werden. Für jede vorgesehene Maßnahme seien dann weitere Zulassungen notwendig. „Schon jetzt ist sicher, dass bei Erkundungsmaßnahmen die ausgewiesenen Schutzgebiete wie Heilquellen- und Wasserschutzgebiete sowie Nationalpark oder Naturschutzgebiete unberührt bleiben müssen“, so Puttrich.

Die Ministerin stellte dem Landtagsausschuss das weitere Vorgehen zur Information der Öffentlichkeit zum Thema „Fracking“ vor. In einer weiteren Sitzung im Mai werde das antragstellende Unternehmen sowie Gutachter zu Wort kommen. Darüber hinaus sollten die Verfasser der vom Umweltministerium NRW und vom Umweltbundesamt beauftragten Studie im Herbst 2012 eingeladen werden, ihre Ergebnisse und Empfehlungen im Ausschuss zu erläutern und zur Diskussion zu stellen. In zwei regionalen Informationsveranstaltungen, die am 12.06.2012 im Regierungspräsidium Kassel und am 14.06.2012 in der Ederberghalle Frankenberg stattfinden, werden die Kommunen und die interessierte Öffentlichkeit über das Projekt und die Ergebnisse der bis dahin vorliegenden Risikostudie der neutralen Expertengruppe informiert. „Es ist zum jetzigen Zeitpunkt wichtig, den Sorgen in der Öffentlichkeit und den in den Medien dargestellten Ängsten Rechnung zu tragen. Ein umfassendes Bild über die Risiken des Fracking können wir uns erst bilden, wenn alle Ergebnisse und Empfehlungen der breit angelegten Studien vorliegen. Bis dahin wird es auch in Hessen im Sinne eines Moratoriums keine Zulassung für die Durchführung von seismischen Messungen und Erkundungsbohrungen geben“, so Puttrich abschließend.

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