Bundeswehrreform von Bundestag angenommen – Verringerung auf 185.000, Zuverdienstgrenze für Soldaten aufgehoben

Die Reform der Bundeswehr schreitet voran. Am Donnerstag, 14. Juni 2012 nahm der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das von der Bundesregierung eingebrachte Bundeswehrreform-Begleitgesetz in der durch den Verteidigungsausschuss geänderten Fassung an. SPD- und Grünenfraktion enthielten sich bei der Abstimmung. Die Linksfraktion lehnte die Vorlage ab. Ziel des Gesetzes ist es, die personalrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Umfang der Bundeswehr in den kommenden Jahren auf unter 185.000 Soldaten zu reduzieren. Zu Zeiten des Kalten Krieges hatte die Bundeswehr noch mehr als 500.000 Soldaten. Bis zum Frühjahr 2011 war die Anzahl der Soldaten und Soldatinnen dann bereits auf rund 220.000 und im Herbst 2011 dann erstmals unter 200.000 gefallen.

"Kernstück" des geänderten Gesetzes ist nun die Aufhebung der Zuverdienstgrenze für Soldaten und ein fürstlicher "Goldener Handschlag". Diese Regelung gelte auch für Soldaten mit "NVA-Vordienstzeiten".

Streit um "goldenen Handschlag"

Thomas de Maizière hat ein Problem – zu viele Untergebene. Die Bundeswehr soll künftig klein und schlagkräftig, flexibel und modern sein. Die Reform sieht einen erheblichen Personalabbau vor – dies soll auch durch Abfindungen gelingen. Ein Großteil soll durch die normale Fluktuation durch regulär ausscheidende Zeitsoldaten und planmäßig pensionierte Soldaten erfolgen, dennoch sind immer noch rund 10.000 Bundeswehr-Bedienstete überzählig – Personal ohne Aufgabe, das aber reichlich Geld kostet. Die Reform kann nur gelingen, wenn Verteidigungsminister de Maizière den größten Teil davon los wird. Genau das soll nun das Begleitgesetz leisten.

Den überzähligen Soldaten und Zivilbediensteten wird das vorzeitige Ausscheiden aus der Bundeswehr nun mit finanziellen Anreizen schmackhaft gemacht. Vorgesehen ist, dass Soldaten mit 52 Jahren und Beamte mit 60 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen können. Wenn sie dann in der freien Wirtschaft weiterarbeiten, wird es dafür künftig keine Zuverdienstgrenzen mehr geben.

Für Soldaten, die die Armee vor dieser Altersgrenze verlassen, ist eine steuerpflichtige Abfindung vorgesehen. Diese liegt für Soldaten bis 40 Jahre für jedes schon geleistete Dienstjahr und für Soldaten zwischen 40 und 50 Jahren für jedes noch zu leistende Jahr bei 10.000 Euro. Um die Höhe dieses "goldenen Handschlags" hatte es in der Bundesregierung zuvor zwischen Verteidigungs-, Innen-, Finanz- und Arbeitsministerium einen heftigen Streit gegeben.

(Quellen: Deutscher Bundestag / ARD)

 

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