Der Kommunale Schutzschirm – ein hessisches Erfolgsmodell

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer: „Wichtiger Beitrag zu nachhaltiger und generationengerechter Finanzpolitik“

Zwischenbilanz: Überwältigende Resonanz

„Der Kommunale Schutzschirm ist aufgrund der überwältigenden Resonanz ein hessisches Erfolgsmodell geworden“, erklärte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer anlässlich einer Zwischenbilanz zu diesem deutschlandweit einmaligen Projekt. „Wir haben uns als Land der Verantwortung für die Kommunen gestellt – und die von großer Sachlichkeit geprägten Verhandlungen mit den Verantwortlichen vor Ort haben dieses Vorgehen klar bestätigt“, so Schäfer. Während sich mancher Landespolitiker aus den Reihen der Opposition in theoretischen Überlegungen ergehe, habe die Hessische Landesregierung gehandelt. Dies findet von Trendelburg im Norden bis Hirschorn am Neckar im Süden, von Lorsch im Westen bis Herleshausen im Osten positiven Anklang.

„Nachhaltigkeit ist das Paradigma unserer Zeit – dies gilt gerade für die Gestaltung einer generationengerechten und zukunftsweisenden Finanzpolitik auf allen Ebenen. Diese Erkenntnis habe sich im Laufe der Verhandlungen gegenüber parteipolitischen Aspekten immer stärker durchgesetzt und eine Eigendynamik entwickelt. So werden voraussichtlich bis Weihnachten bereits 45 Kommunen einen entsprechenden Beschluss in den Vertretungskörperschaften gefasst haben und damit die Voraussetzungen für die Ablösung von Darlehen durch die WIBank schaffen. Damit werden vom Land aktuell 1,7 Mrd. Euro an Entschuldungshilfen bereitgestellt.

Was ist der Kommunale Schutzschirm?

Ziel des Kommunalen Schutzschirms ist die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit in aktuell besonders konsolidierungsbedürftigen Städten, Gemeinden und Landkreisen. Diesen soll durch eine sofortige partielle Entschuldung (bei Städten und Gemeinden 46% des Betrages der an das Hessische Statistische Landesamt gemeldeten Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Kernhaushalte, die zum 31. Dezember 2009 bestanden; bei Landkreisen sind es 34%) sowie durch Zinsdiensthilfen und den damit sinkenden Zinsaufwendungen spürbar geholfen werden, ihren Haushalt im ordentlichen Ergebnis in einem überschaubaren Zeitraum (bis spätestens Ende 2020) jahresbezogen wieder ausgleichen zu können. Das Land Hessen unterstützt die besonders konsolidierungsbedürftigen Kommunen massiv mit einer Hilfe zur Schuldentilgung von bis zu 2,8 Mrd. Euro und einer Zinsverbilligung von rund 400 Mio. Euro.

Chronologie des Kommunalen Schutzschirms

In seiner Regierungserklärung am 7. September 2010 kündigte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier das Projekt eines Kommunalen Schutzschirms an. Bereits im Oktober fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunaler Schutzschirm bestehend aus Vertretern des Hessischen Ministeriums der Finanzen, des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der drei Kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) sowie bei Bedarf weiterer Institutionen und Personen statt. Das Gremium hat inzwischen 26 Sitzungen der Arbeitsgruppe abgehalten. Auf die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden über den Kommunalen Schutzschirm am 20. Januar 2012 folgte die Verabschiedung am 14. Mai 2012 durch den Hessischen Landtag.

Bis zum 29. Juni 2012 fanden rund 40 Gespräche mit antragsberechtigten Kommunen im Hessischen Ministerium der Finanzen statt. Am Ende der Antragsfrist der 106 antragsberechtigten Kommunen stellten 102 Schutzschirmkommunen (rund 96 Prozent) einen Antrag auf Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen, vier Kleinstädte entscheiden sich gegen eine Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm.

Von Juli 2012 bis heute wurden rund 100 Gespräche (inklusive Zweit- und Drittgesprächen) mit antragstellenden Kommunen im Hessischen Ministerium der Finanzen unter Beteiligung von Vertretern des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sowie der Regierungspräsidien geführt. Seit Oktober 2012 erfolgte der Versand von Vertragsentwürfen auf der Grundlage der von den Kommunen entwickelten Konsolidierungsprogramme, von denen mehr als die Hälfte als tragfähig eingestuft wurden.

Seit November fassen die Vertretungskörperschaften der Schutzschirmkommunen die Beschlüsse über die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm. Bis Weihnachten sind in 45 Schutzschirmkommunen Beschlussfassungen zur Entscheidung über die Teilnahme terminiert. Am 17. November 2012 wurde der erste Konsolidierungsvertrag mit der Gemeinde Frielendorf unterzeichnet. Weitere Termine in ganz Hessen folgen im Dezember. In einer 1. Tranche werden die Darlehen ab Mitte Februar 2013 von der WIBank abgelöst.

Perspektiven

Für die Schutzschirmkommunen, die sich noch in der Schlussphase der Abstimmung ihres Konsolidierungsprogramms befinden, wird es zwei weitere Tranchen der Darlehensablösungen Mitte März und Mitte April 2013 geben. Die Beschlussfassung in der Vertretungskörperschaft muss spätestens bis zum 15. Februar 2013 erfolgen. Im Anschluss daran wird eine Bilanz über die Inanspruchnahme des Kommunalen Schutzschirms gezogen werden. Die Ablösung der kommunalen Altschulden durch die WIBank erfolgt ab Mitte Februar 2013 bis Ende 2016 in bis zu 47 Tranchen. Dabei wird das Ablösungsvolumen voraussichtlich im Jahr 2013 am größten sein.

Während der Laufzeit des Konsolidierungsvertrages wird die Schutzschirmkommune der Haushaltsaufsicht des Regierungspräsidiums unterstellt und hat diesem und dem Hessischen Ministerium der Finanzen regelmäßig über die erzielten Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung zu berichten. Der Vertrag endet, wenn der Regierungspräsident auf Nachweis der Schutzschirmkommune bestandskräftig festgestellt hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im dritten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren.

Mit dem Abschluss der Haushaltskonsolidierung regelmäßig spätestens 2020 sollen die Schutzschirmkommunen die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit wiedererlangen. Dies bedeutet konkret einen regelmäßigen Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung. Das Erreichen des Haushaltsausgleiches im ordentlichen Ergebnis signalisiert, dass die Kommune im Haushalts- bzw. Rechnungsjahr (oder bezogen auf den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und darüber hinaus) die Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Erträge der laufenden Verwaltungstätigkeit (ohne die Veräußerung kommunalen Vermögens) decken kann.

„Der Kommunale Schutzschirm stellt auf diese Weise sicher, dass diese Kommunen in finanzieller Hinsicht nicht mehr auf Kosten kommender Generationen leben“, so der Finanzminister abschließend.

(Hessisches Ministerium der Finanzen 2012)

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