Niedersachsen kritisiert Berlin aufgrund nicht durchgesetzter Vorratsdatenspeicherung

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung verklagt die EU-Kommission nach einem heute bekannt gewordenen Beschluss Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Brüsseler Behörde beantragt beim Gerichtshof ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 315.036,54 €, weil Berlin die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht übertragen und somit europäisches Recht verletzt habe.

Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann äußerte sein Unverständnis darüber, dass und aus welchen – objektiv nicht nachvollziehbaren – Gründen es soweit kommen musste: „Es muss für Deutschland klar und selbstverständlich sein, dass eine wirksame EU-Richtlinie, die unbestritten auch inhaltlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine rechtmäßige Vorratsdatenspeicherung entspricht, pflichtgemäß umgesetzt wird." Hierfür ist nach dem Grundgesetz der Bund zuständig. Dessen Justizministerin hat bisher ungeachtet aller Hinweise und Warnungen seitens der EU-Kommission keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger zu Fahndungszwecken vor.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht im März 2010 das deutsche Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten aufhob, ist Deutschland der Richtlinie immer noch nicht nachgekommen, obwohl das Gerichtsurteil die volle, verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie keineswegs verbietet. Im Oktober 2011 forderte die Kommission Deutschland in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme auf, diesen Verstoß gegen EU-Recht zu beenden.

Minister Busemann hob ergänzend hervor, dass Niedersachsen immer die Dringlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung gesehen hat. „Das Niedersächsische Innenministerium unter der Leitung meines Kollegen Schünemann und das Niedersächsische Justizministerium haben gemeinsam einen Gesetzentwurf formuliert und an das Bundesjustizministerium nach Berlin geschickt. Aktiv geworden ist die dortige Hausspitze allerdings bis heute nicht." Busemann hält dies für sehr bedenklich, weil hier eine Bundesministerin erkennbar ihre persönlichen Befindlichkeiten und eine fragwürdige Form von Imagebildung über Staatsinteressen stellt. „Durch diese Haltung werden die Steuerzahler belastet und Straftäter geschützt", so Busemann abschließend.

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