Breitband in Bayern: Fördersätze auf 80% angehoben

Schnelles Internet in Bayern: Weitere Landkreise mit bestmöglichen Fördersätzen

Der Bayerische Ministerrat hat bei der derzeit anstehenden Überarbeitung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms eine Änderung der Gebietskulisse für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf beschlossen. Das wirkt sich positiv für vier bayerische Landkreise aus, die nun eine bestmögliche Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent im Rahmen der neuen Richtlinie für das Hochgeschwindigkeitsbreitband in Anspruch nehmen können. Es handelt sich um die Landkreise Miltenberg, Schweinfurt, Passau und Rottal-Inn. „Wir gehen davon aus, dass diese Anpassung die Ausbaudynamik beim Breitband in den betreffenden Landkreisen noch weiter anheizt“, erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.

Anpassung der Fördersätze

Bei der Festlegung der Eckpunkte der neuen Förderung durch die Arbeitsgruppe Breitband wurde unter anderem auch eine Abstufung der Fördersätze beschlossen, die sich am Kriterium des besonderen Handlungsbedarfs sowie an der Finanzkraft der Gemeinden orientiert. Der Fördersatz für Räume mit besonderem Handlungsbedarf beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die übrigen Regionen werden mit bis zu 40, 50 oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, je nach Finanzkraft der Gemeinden. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beläuft sich auf 500.000 Euro.

Ziel des neuen Förderprogramms ist der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens zwei Mbit/s im Upload in Gewerbe- oder Kumulationsgebieten, die von den Gemeinden definiert werden. Empfänger der Zuwendung sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Das Förderprogramm läuft bis 31. Dezember 2017. Die entsprechende Richtlinie ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger am 1. Dezember 2012 in Kraft getreten. Die Anpassung der Fördersätze erhält Gültigkeit, sobald sie im Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlicht wird.

Nähere Informationen zum Förderverfahren sind abzurufen unter: www.schnelles-internet.bayern.de

(Bayerische Staatsregierung 2012)

Weiterführende Informationen zu dem Thema mobiles Breitband und LTE finden Sie in dem Artikel „Mobiles Breitband bereits für 13 Millionen Haushalte

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