Seit dem Jahr 2002 müssen Hochschullehrende alle Erfindungen, die sie während ihrer Dienstzeit machen, an ihre Hochschule melden. Mit der rechtlichen Neuregelung wurde es möglich, die Zahl der Erfindungsmeldungen als ein Indiz für die Leistungen bei der angewandten Forschung an Universitäten zu verwenden. Über einen Zehnjahreszeitraum ist nun ein Ländervergleich möglich. Demnach gibt es in Bayern relativ betrachtet die erfindungsfreudigsten Ingenieure und relativ betrachtet in Sachsen besonders großen Erfindungsreichtum in den Naturwissenschaften.
Bis zum Jahr 2002 war es den Hochschulen nicht möglich, eine Übersicht zu erstellen, wie erfindungsfreudig ihr wissenschaftliches Personal ist. Erst eine Neuregelung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes kippte das bis dahin existierende „Hochschullehrer-Privileg“. Dieses Privileg überließ, anders als in Unternehmen, den Forschern weitgehend das Recht, ihre Erfindungen, die sie im Rahmen ihres Dienstverhältnisses gemacht hatten, selbst zu verwerten.
Das enthob die Erfinder auch von der Pflicht, die Erfindungen an die Hochschulen zu melden. Seit zehn Jahren nun müssen alle Erfindungen der Hochschule gemeldet werden. Diese entscheidet dann über die weitere patentrechtliche Nutzung. Seitdem sind Erfindungsmeldungen in den Ingenieur- und Naturwissenschaften, ergänzend zu den Informationen zur bibliometrischen Analyse, den Promotionszahlen sowie den Drittmittelangaben, ein guter Indikator bei der Bestimmung der Forschungsstärke im CHE Hochschulranking. Die Studie „Zehn Jahre nach Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs, Erfindungsmeldungen, ein Indikator für angewandte Forschung“ stellt den Indikator „Erfindungsmeldungen“ in den Blickpunkt.
Die Entwicklung vom Jahr 2000 bis 2010 zeigt nach Daten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) einen deutlichen Anstieg der angemeldeten Patente an den Hochschulen gegenüber den Jahren vor 2002. Mit der Verpflichtung, alle Erfindungen an die Hochschulen zu melden, verdoppelte sich auch die Zahl der Patentanmeldungen aus den Hochschulen heraus von 228 Patenten im Jahr 2000 auf 401 im Jahr 2002. Seit 2005 liegt sie jährlich etwa bei 600 Patenten pro Jahr mit leicht steigender Tendenz.
Die Erfindungsmeldungen geben jedoch genauer Auskunft über die Forschungsleistung als die Patentanmeldungen, da alle Erfindungen an die Hochschule gemeldet werden müssen, jedoch nicht für jede Erfindung oder technische Weiterentwicklung ein Patent angemeldet wird. Ein Grund dafür sind die mit der Patentanmeldung verbundenen Kosten, die mit den erwarteten Einnahmen aus dem Patent abgewogen werden.
Erfindungsmeldungen an Universitäten im Ländervergleich
Die meisten Erfindungsmeldungen gibt es bei den betrachteten Fächern (Ingenieur- und Naturwissenschaften) an bayerischen Universitäten. Im Zeitraum 2006-2010 wurden in Bayern über 848 Erfindungen gemeldet. NRW meldete als zweitstärkstes Land 558. In den Naturwissenschaften (erhoben im Zeitraum 2008-2010) folgt das Land Baden-Württemberg mit 206 und bei den Ingenieurwissenschaften (erhoben im Zeitraum 2006-2008) Sachsen mit 260 Meldungen.
Im Verhältnis zur Zahl der Wissenschaftler an den Universitäten im Land sind im Jahr 2008-2010 die Naturwissenschaftler(innen) in Sachsen besonders erfindungsreich mit 1,45 Meldungen pro 10 Wissenschaftler(innen) gewesen. Insgesamt stiegen in den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik, Pharmazie) die Erfindungsmeldungen pro 10 Wissenschaftler(innen) von 0,57 im ersten Erhebungszeitraum von 2002-2004 auf 0,78 Erfindungsmeldungen pro 10 Wissenschaftler(innen) im Erhebungszeitraum 2008-2010 an. Den deutlichsten Anstieg verzeichnet dabei die Pharmazie, die in der jüngsten Erhebungsrunde rund 53 Prozent mehr Erfindungsmeldungen hat als direkt nach Beendigung des „Hochschullehrer-Privilegs“.
Auch in den Ingenieurwissenschaften (2006-2008) stieg die Zahl der Erfindungsmeldungen von Hochschulen gegenüber der Zeit vor der Gesetzesänderung. Bei der Betrachtung in Relation zur Zahl der im Land aktiven Wissenschaftler(innen), die pro 10 Wissenschaftler(innen) zeigt, wie aktiv die Forscher(innen) ihre Erfindungen melden, sind es an erster Stelle die Forscher(innen) an den bayerischen Universitäten mit 2,24 Meldungen pro 10 Wissenschaftler(innen) im Zeitraum 2006-2008 knapp vor Niedersachsen mit Bremen (2,15) und Rheinland-Pfalz mit dem Saarland (2,13).
Weiterführende Informationen:
www.che-ranking.de/downloads/CHE_AP158_Erfindungsmeldungen_2012.pdf
Quelle: Britta Hoffmann-Kobert | Informationsdienst Wissenschaft