Internetportal lebensmittelklarheit.de: Dialog zwischen Kunden, Unternehmen und Verbraucherschutz

Zwei Jahre seit Bestehen des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de wurde ein für alle Seiten positives Zwischenfazit gezogen.

Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de wurde vor zwei Jahren mit der Förderung des Bundesverbraucherschutzministeriums (BMELV) ins Leben gerufen und bietet einen neuartigen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft. Die Portalbetreiber sind die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Verbraucherzentrale Hessen. Ziel ist es, Täuschungen für Verbraucher in der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln zu erkennen, darzustellen und zu vermeiden, sowie zugleich Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, die Kritikpunkte zu erkennen, darauf zu reagieren und das Vertrauen der Verbraucher (wieder) zu gewinnen.

Verbraucher erhalten Informationen zum geltenden Kennzeichnungsrecht und können Beispiele für Produkte einsenden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Die beiden Verbraucherzentrale, (vzbv und Hessen) prüfen die von Verbrauchern eingesandten Beispiele, holen Stellungnahmen der Hersteller ein, veröffentlichen das Ergebnis der Prüfung und bieten Interessierten die Möglichkeit zur Diskussion.

Der Dialog zwischen Verbrauchern und Unternehmen funktioniert

Rund 90 Prozent der Hersteller, die Anfragen aus dem Portal bekommen, reagieren darauf und knapp 30 Prozent der Hersteller haben die Aufmachung oder Kennzeichnung der jeweiligen diskutierten Produkte geändert. Unternehmen erhalten über diesen Informationsweg somit wertvolle Informationen und Datengrundlage in der Früherkennung, um auf wichtige Kritikpunkte schnell reagieren und damit größeren Implikationen vorbeugen zu können. Verbraucher wiederum profitieren von diesem Kommunikationsweg, um mit ihren Anliegen überhaupt bis zu den Unternehmen vordringen zu können. Die Verbraucherschutzzentralen moderieren den Dialog über die Plattform.

„Den Kunden zuzuhören lohnt sich für die Hersteller. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nach dem geltenden Lebensmittelrecht einen Anspruch auf klare und wahre Kennzeichnung und erwarten dies auch. Täuschung und Irreführung sind verboten. Wer das als Hersteller ignoriert, muss auch in Kauf nehmen, dass er bei den Kunden nicht so gut dasteht“, so Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner.

Derzeit wird eine regionale Ergänzung des Portals entwickelt. Da sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Kennzeichnung regional erzeugter Produkte wünschen, soll über ein sogenanntes „Regionalfenster“ auf Lebensmittelverpackungen eine freiwillige Kennzeichnung regional erzeugter Produkte nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien ermöglicht werden.

Weiterführende Informationen auf www.lebensmittelklarheit.de und auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

(mb)

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