Schleswig-Holstein will gegen Fracking vorgehen

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Schleswig-Holsteins Umwelt- und Energiewendeminister Robert Habeck hat am 14. März 2013 das Vorgehen vorgestellt, mit dem die Landesregierung umwelttoxisches Fracking in Schleswig-Holstein ausschließen will. Zudem wurde durch das Landesbergamt sechs Konzessionen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vergeben.

Diese Landesregierung lehnt das Einbringen von umweltschädlichen Chemikalien zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl aus unkonventionellen Lagerstätten ab und wird keine Risiken eingehen, die das Grundwasser oder die Umwelt gefährden„, sagte Habeck am 14. März 2013. Daher werde die Landesregierung eine Bundesratsinitiative für ein gesetzliches Verbot einbringen. „Außerdem werden wir bis zur Verabschiedung eines neuen Landesentwicklungsplans den Einsatz von umwelttoxischem Fracking vorübergehend ausschließen, um den Schutz vor unumkehrbaren Schäden zu gewährleisten.

Sechs Konzessionen vergeben

Habeck teilte zugleich mit, dass das Landesbergamt heute sechs Konzessionen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen vergeben hat. Eingriffe in den Boden – etwa Bohrungen oder gar Fracking – sind damit nicht erlaubt. Anträge auf die Genehmigung von Fracking-Maßnahmen liegen in Schleswig-Holstein derzeit nicht vor.

Vorgehen gegen umwelttoxisches Fracking

Minister Habeck wies am 14.März das Landesbergamt per Erlass an, mögliche zukünftige Anträge auf Fracking nicht ohne Zustimmung des Ministeriums zu genehmigen. „Wir können solchen eventuellen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig„, sagte Habeck. Für ein formelles Moratorium, mit dem Anträge auf Fracking pauschal zurückgestellt werden, gebe es im Bergrecht aber keine Rechtsgrundlage.

Hoffnung auf Unterstützung von Bund und Länder

Die Landesregierung wird zusätzlich bis zur Verabschiedung eines neuen Landesentwicklungsplans eine landesplanerische Veränderungssperre einziehen. „Wir werden im künftigen Landesentwicklungsplan Ziele ausweisen, um den zulässigen raumordnerischen Ausschluss von Fracking in Schleswig-Holstein zu regeln. Um die Aufstellung der künftigen Ziele des Landesentwicklungsplans zu sichern, werden wir gegenüber etwaigen Anträgen auf befristete Untersagungen nach § 14 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes zurückgreifen, um keine vollendeten Tatsachen zum Nachteil des Landes Schleswig-Holstein zu schaffen„, sagte Habeck. Die Landesregierung will den Landesentwicklungsplan bis 2016 neu fassen. Schließlich will Schleswig-Holstein über den Bundesrat darauf hinwirken, dass der Einsatz von Fracfluiden zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in unkonventionellen Lagerstätten im Bundesbergrecht verboten wird. „Hier hoffe ich, dass Bundesregierung und Länder mitziehen„, sagte Habeck.

Keine Bohrungen genehmigt

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld als Bergbehörde Schleswig-Holsteins hat heute sechs Aufsuchungs- bzw. Bewilligungserlaubnisse vergeben. „Es handelt sich um das Abstecken von Gebieten. Mit der Erlaubnis ist kein einziges Bohrloch genehmigt, geschweige denn umwelttoxisches Fracking„, sagte Habeck. Maßnahmen wie Bohrungen müssten in einem gesonderten Verfahren beantragt und genehmigt werden.

Rechtsanspruch auf Erlaubnisse

Die Aufsuchungs- bzw. Bewilligungserlaubnisse beziehen sich auf sechs Erlaubnisfelder in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen, Plön und Rendsburg-Eckernförde. „Das Bergrecht sieht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vor, Handlungsspielraum hat die Landesregierung nicht„, erklärte Habeck, der am Morgen die Landräte der betroffenen Kreise und die Fraktionen im Landtag informiert hatte. Das Ministerium hatte sich die Anträge vorlegen lassen.

Mit Bescheiden erlischt Geheimhaltung

Mit diesen Bescheiden erlischt auch die Pflicht zur Geheimhaltung der Betriebsgeheimnisse im Hinblick auf die beantragten Gebiete. Die Gebiete können nunmehr öffentlich gemacht werden. Eine Karte mit den entsprechenden Gebieten hat das MELUR veröffentlicht.

Übersicht über die erteilten Erlaubnisse:

  • Bergrechtliche Erlaubnis für das Feld Rosenkranz für die Firma Max Streicher GmbH. Das Feld liegt in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
  • Bergrechtliche Erlaubnis für das Feld Ostrohe für die Firma. PRD Energy. Dieses Feld liegt in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg.
  • Bergrechtliche Bewilligung für das Feld Preetz für die Firma RWE DEA. Das Feld liegt im Kreis Plön.
  • Bergrechtliche Bewilligung für das Feld Plön-Ost für die Firma RWE DEA. Das Feld liegt im Kreis Plön.
  • Bergrechtliche Bewilligung für das Feld Prasdorf für die Firma PRD Energy. Das Feld liegt im Kreis Plön.
  • Bergrechtliche Bewilligung für das Feld Schwedeneck-See für die Firma RWE DEA. Das Feld liegt im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Was ist der Unterschied zwischen Aufsuchungserlaubnis und Bewilligung?

Bei beidem geht es nur um das Abstecken von Rechten, nicht um konkrete Maßnahmen. Wird eine Aufsuchungserlaubnis beantragt, ist noch offen, ob der beabsichtigte Rohstoff an der betreffenden Stelle zu finden ist oder nicht. Bei Bewilligungen geht es in der Regel um Felder, in denen in der Vergangenheit bereits Erdöl gefördert worden ist (z.B. Förderplattform vor Schwedeneck). Die Firmen wollen prüfen, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, dort die Förderung wieder aufzunehmen.

Liegen noch weitere Anträge auf Aufsuchungserlaubnisse- und Bewilligungen vor?

Ja. Mit den heutigen Bescheiden haben sich insgesamt drei Konkurrenzanträge erledigt; diese Anträge haben sich mit den erteilten Konzessionen teilweise überschnitten. Nunmehr liegen insgesamt noch 8 Aufsuchungs- und 2 Bewilligungsanträge vor, welche sich aber teilweise auf identische Gebiete beziehen. Die ausstehenden Anträge sollen in den kommenden Wochen beschieden werden

Vier weitere Anfragen

In der im Netz veröffentlichten Karte sind von diesen ausstehenden Anträgen vier beantragte Erlaubnisfelder nicht auf der Karte dargestellt. Ein Feld liegt im Kreis Schleswig-Flensburg. Das betroffene Unternehmen hatte sich gegen die Veröffentlichung gewandt, aber erklärt, es beabsichtige nicht, Fracking einzusetzen. Die restlichen drei Felder überschneiden sich weitgehend mit den beantragten Feldern von PRD-Energy.

(SH)

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