Baden-Württemberg lockert Residenzpflicht für Asylbewerber

Zukünftig wird es Asylbewerbern möglich sein, sich frei in Baden-Württemberg zu bewegen. Was eigentlich zum Grundtenor in einer freiheitlichen Gesellschaft gelten sollte, ist längst nicht überall Usus. Die grün-rote Landesregierung hat nun in einer Ministerratssitzung die Lockerung der sogenannten Residenzpflicht beschlossen. Diese besagt, dass Asylbewerber ihren Landkreis nicht flexibel verlassen dürfen, sondern dies lediglich nach vorheriger Antragstellung plus Genehmigung tun können: „Wir haben damit ein weiteres Vorhaben aus unserer Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird“, stellten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart fest.

Das Recht auf freie Bewegung ist jedoch an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen gelte die Lockerung für das einzelne Individuum erst nach dem Ende der Unterbringung in der Landesaufnahmestelle und zum anderen dürfen keine schwerwiegenden Verstöße gegen Mitwirkungspflichten im Asylverfahren vorliegen. „Beide Bedingungen sind unerlässlich zur Sicherung einer zeitnahen Durchführung des Asylverfahrens, schränken andererseits aber die gewährten Erleichterungen für die Asylbewerber nicht unverhältnismäßig ein“, hoben Kretschmann und Gall hervor.

Der Innenminister stellte zudem klar, dass auch weiterhin keine syrischen Staatsangehörige nach Syrien abgeschoben werden sollen. Momentan sei es nicht vertretbar, Menschen aufgrund der schwierigen Situation in dem Land dorthin zurück zu schicken. Momentan leben 2.671 Syrer in Baden-Württemberg, davon sind 304 lediglich geduldet.

Darüber hinaus arbeitet die Landesregierung momentan weiter am Ausländerrecht. Dies hat den Hintergrund, dass das Fachkräfteangebot für die mittelständische Wirtschaft gesichert werden soll. Die gezielte Zuwanderung und die bessere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund stehen hier auf Tagesordnung. Außerdem setzt sich die Landesregierung im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine neue gesetzliche, an humanitären Kriterien ausgerichtete Bleiberechtsregelung ein. „Damit soll gut integrierten Flüchtlingen endlich eine verlässliche Perspektive geboten werden“, unterstrich Innenminister Gall.

In Baden-Württemberg hielten sich Mitte 2011 rund 9.500 Ausländer geduldet auf, davon etwa 5.500 länger als sechs Jahre.

(sm)

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