BP muss die Kosten für die Ölkatastrophe 2010 weitgehend selber tragen

Ein Gericht in dem US-Bundesstaat New Orleans hat in einem ersten Urteil zu der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko dem britisch-niederländischen Ölkonzern BP die Hauptschuld an dem Unglück gegeben. Im April 2010 war die Tiefseeplattform „Deepwater Horizon“ havariert. Aus dem lecken Bohrloch in 1.500 Metern Tiefe strömten daraufhin die nächsten drei Monate insgesamt 4,1 Millionen Barrel Öl zu je 159 Litern ungehindert ins Meer und verursachten die größte Ölkatastrophe in der US-Geschichte. BP hat versucht, seine damaligen Partner an der Skandal-Plattform an den finanziellen Kosten des Desasters zu beteiligen: Allen voran die mittlerweile in der Schweiz ansässige Betreiberfirma der Plattform, Transocean, sowie den Dienstleister Halliburton, dem die Verwendung von minderwertigem Zement zum Verschließen des Bohrlochs vorgeworfen wird. Aus der Klageschrift BPs gegen Transocean: „Die simple Tatsache ist, dass am 20. April 2010 jedes einzelne Sicherheitssystem und -Gerät sowie Mechanismen zur Quellen-Kontrolle auf der ‚Deepwater Horizon’ versagten.“

Das US-Gericht hat Transocean nun lediglich eine Teilschuld an der Katastrophe bescheinigt. BP und Transocean hätten einen Vertrag geschlossen, laut dem hauptsächlich BP für die Beseitigung der Umweltverschmutzung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden aufkommen muss. Dies betreffe allerdings nicht die Schadenersatzforderungen, Zivilklagen und Bußgelder gegen den Plattformbetreiber. BP lässt jedoch nicht locker und legte nach Bekanntgabe des Urteils nach: „Transocean kann sich nicht seiner Verantwortung für das Unglück entziehen.“

Die Kosten der Katastrophe werden auf bis zu 41,3 Milliarden Dollar geschätzt. BP hat bislang rund 25 Milliarden Dollar ausgegeben, davon 7,8 Milliarden Dollar als Schadensersatz an die Opfer der Katastrophe. Die Höhe der Bußgelder und Strafzahlungen steht allerdings immer noch nicht fest und hängt in großem Maße davon ab, ob das US-Justizministerium dem Unternehmen grobe Fahrlässigkeit als Unglücksursache nachweisen kann. Dann müsste BP 4.300 Dollar pro ausgelaufenem Barrel Öl bezahlen (insgesamt knapp 20 Milliarden Dollar), das Vierfache der normalen Strafe ohne grobe Fahrlässigkeit.

Das Bundesgericht in New Orleans wird von Februar 2012 an auch die mehr als 500 Schadensersatzklagen in Bezug auf die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko verhandeln.

(mb)

 

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