Hessen fordert Ablehnung der Finanztransaktionssteuer

Der hessische Europaminister Jörg-Uwe Hahn fordert die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu stimmen. In der Plenardebatte am Mittwoch diskutiert das Parlament über den Bericht der sozialistischen Berichterstatterin Podimata (S&D-Fraktion), in dem die Finanztransaktionssteuer gefordert wird. Hintergrund für den Bericht ist der Richtlinienentwurf der Kommission für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer aus dem September 2011. Die Kommission hatte vorgeschlagen, Finanztransaktionen einer EU-weiten Steuer zu unterwerfen, sofern mindestens eines der beteiligten Finanzinstitute in der EU ansässig ist. Für den Handel mit Anteilen und Anleihen brachte die Kommission einen Mindeststeuersatz von 0,1 Prozent und für den Handel mit Derivaten von 0,01 Prozent ins Spiel.

Jörg-Uwe Hahn, der auch stellvertretender Ministerpräsident von Hessen ist, betonte, er sei für eine Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Finanzkrise. Das könne aber nur funktionieren, wenn alle europäischen Finanzplätze mit im Boot säßen. Sonst käme es – zu Lasten des Finanzplatzes Frankfurt – zur Verlagerung von Handelsgeschäften in Staaten, die keine Finanztransaktionssteuer einführten. Beim Treffen der EU-Finanzminister Mitte März sei deutlich geworden, dass Großbritannien und Schweden mit Sicherheit nicht mit von der Partie seien. Selbst Eurostaaten wie die Niederlande hätten mit unverhohlener Skepsis auf den Kommissionsvorschlag reagiert.

Europaminister Hahn: „Zwar kann eine neue EU-Steuer nur einstimmig von den EU-Staaten beschlossen werden, auch wird das EP in Steuerfragen nur angehört. Aber ein Beschluss des Europäischen Parlament für die EU-Finanztransaktionssteuer wäre das falsche politische Signal an die Bürger und die Mitgliedstaaten.“ Auch würde die Kommission sich in ihrem Anliegen bestärkt fühlen und Druck auf die Mitgliedstaaten ausüben, dem Vorschlag zu zustimmen.

Kritik übte der hessische Europaminister Hahn auch an der Absicht der Kommission, Teile der Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer als neue Einnahmequelle für den EU-Haushalt zu verwenden. Hahn: „Das wäre keine gerechte Lastenverteilung unter den EU-Staaten, denn die neue Steuer würde primär die Staaten mit den großen Finanzplätzen treffen.“

Demgegenüber sei es vorteilhaft, wenn die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt noch stärker als bisher auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) fußten. Dieses bilde die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der EU-Staaten perfekt ab. Auch könnten eigene Steuereinnahmen der EU – allen gegenteiligen Äußerungen zum Trotz – langfristig zu einer Aufblähung des EU-Haushalts und damit zu neuen Belastungen für den Bürger führen, meinte Hahn.

Eine deutliche Absage erteilte er auch dem im Podimata-Bericht enthaltenen und auch von einigen Mitgliedstaaten unterstützten Vorschlag, die Finanztransaktionssteuer gegebenenfalls im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einzuführen, falls sich eine einstimmige Annahme des Richtlinienentwurfs als unmöglich erweise. Hahn: „Selbst eine Einführung der Finanztransaktionssteuer in der gesamten EU würde vermutlich zu Abwanderungseffekten zugunsten von Drittstaaten wie der Schweiz führen, die möglicherweise aber noch verkraftbar wären. Eine Finanztransaktionssteuer in Frankfurt und Paris sowie an einigen kleineren Finanzplätzen, möglicherweise aber nicht in London und Luxemburg, ist dagegen für mich unvorstellbar.“

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