Tagesschausprecherin und Buchautorin Eva Herman meldete Insolvenz in Deutschland an. Hätte es Alternativen gegeben?

… Gastbeitrag von Martin Wolff.

Im Herbst 2012 ging die Pressemeldung durch alle Medien, dass die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman Privatinsolvenz in Deutschland anmelden musste. Ihr bleiben jetzt ca. 1.350,00 € im Monat sowie das Gehalt ihres Mannes, auf den sie nun angewiesen ist. Wie berichtet wurde, sollen ihre Schulden im siebenstelligen Bereich liegen und aus gescheiterten Investitionen in Immobilien in Ostdeutschland stammen. Das Medienecho war in diesem Fall verheerend und vernichtete ein über Jahrzehnte aufgebautes Star-Image dieser Schuldnerin. Dass sie dazu auch  noch durch gewisse nazifreundliche Thesen beitrug, steht auf einem anderen Kapitel. In Deutschland muss sie nunmehr bis zur Entschuldung eine 6 Jahre andauernde sogenannte „Wohlverhaltensperiode“ bis zur Restschuldbefreiung durchlaufen, in der ihr nur das oben angeführte Einkommen für das Nötigste im Leben bleibt. Diese Situation ist für Prominente, aber auch jeden in seinem Umfeld profilierten Schuldner, wie Ärzte, Unternehmer oder sonstige Freiberufler eine echte Katastrophe.

Die Frage ist daher, ob sich ein solcher Spießrutenlauf vermeiden lässt? Die Antwort ist trotz der Komplexität der Sachlage grundsätzlich einfach und lautet: Ø  ja! durch eine EU-Insolvenz, d.h. eine Verlagerung eines Insolvenzverfahrens in das europäische Ausland, insbesondere in das in der Rechtsprechung besonders pragmatisch agierende Großbritannien mit der England-Insolvenz.  Siedelt man seine zentralen Lebens- und Geschäftsinteressen glaubwürdig z.B. in London an, dann verknüpft man das hier Notwendige mit dem Angenehmen. Denn London, das mit der attraktivsten Olympiaden der Welt noch einmal in das Bewusstsein aller Menschen gerückt ist, gilt mit Recht als die attraktivste und in jedem Fall multikulturellste Stadt der Welt, in der es sich prächtig leben lässt. Es ist auch logistisch hervorragend erreichbar. Zumal eine Verlagerung des juristischen Lebensmittelpunktes ja keineswegs bedeutet, dass man im Ausland gefangen sei. Je nach Geschäftstätigkeit und finanziellen Mitteln kann man selbstverständlich im Extremfall täglich von London nach Deutschland pendeln. Hier gibt es also einen weiten Spielraum.

An dieser Stelle ist es nicht möglich das Verfahren im Einzelnen darzustellen sondern es empfiehlt sich, die wesentlichen Zusammenhänge und wichtige Details auf der Plattform www.England-Insolvenz.com zu studieren und sich dann mit den Verfassern direkt  in Kontakt zu setzen. Dabei handelt es sich um das in der England-Insolvenz erfahrenste Team, das in Deutschland und insbesondere vor Ort in England aus der täglichen Gerichtspraxis alle Feinheiten und Entwicklungen kennt, auf die es hier ankommt. Selbstverständlich kann man nicht ohne Kenntnis der individuellen Situation sagen – und dies trifft auch auf den viel zitierten aktuellen Fall Eva Herman zu – ob hier die Insolvenz in England zum Schuldenabbau angesichts der persönlichen Lebenssituation und der objektiven Sachlage zweifelsfrei möglich gewesen wäre. Dazu muss man jeden Einzelfall prüfen und dazu kann man nur raten, sich mit den erwähnten Spezialisten zusammen zu setzen, um das Ganze zu prüfen.Als Gesprächsvorbereitung wird auf england-insolvenz.com eine Chancen-Eignungs-Analyse kostenlos angeboten, anhand derer die Fachleute schnell eine Überblick gewinnen, ob sich der jeweilige Mandant für die England-Insolvenz eignet. Da zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie für die Prozesse angeboten wird, ist dies sowohl für das Anbieter-Team als auch den Mandanten ein guter Vorab-Check, um  sicher zu gehen, weder Zeit noch Geld zu verlieren.

Immer wieder erstaunlich ist auch, wie wenig selbst gute deutsche Anwälte von der Insolvenz in England und deren Feinheiten wirklich kennen. Ursache dürfte sein, dass sie sich ohne Spezialisten vor Ort einfach unsicher sind, was dort konkret  abläuft. Denn auch wenn die großen Zusammenhänge einem guten deutschen Insolvenzanwalt nicht verborgen sein dürften, so fühlt er sich doch sehr unsicher und ist – getrieben von unzutreffenden Gerüchten – in der Regel leider sehr unsicher in diesem Thema. Als Folge traut er sich daher oft keine Empfehlung zu, um seine anwaltlichen Ruf nicht zu gefährden. Das führt zu einer verpassten Option: denn ein solches Verfahren außerhalb der deutschen Einflusssphäre findet in England, idealerweise im großen London in einem äußerst diskreteren Umfeld statt. Somit kann das englische Insolvenzverfahren  in kurzer Zeit völlig geräuschlos durchgezogen werden, ohne dass die unmittelbaren Bekannten/Geschäftsfreunde etc. davon überhaupt etwas mitbekommen. Dies dürfte nicht  nur für die Ex-Medien-Ikone Herrmann gut gewesen sein, sondern ist auch ein unschätzbarer Vorteil für jeden deutschen Schuldner, sowie bekannte Unternehmer und Manager.

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