Transferleistungen: Quote der Emp­fän­ger sozia­ler Min­dest­siche­rung sinkt auf 8,9 %

Im Jahr 2011 ging in Deutschland der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung erneut zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten zum Jahresende 2011 rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9 % der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Das ist der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006.

Bild: Bundesagentur für Arbeit / Aussenansicht der Zentrale

Die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindestsicherung sank gegenüber 2006 in allen Bundesländern: Am stärksten war der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern. 2006 waren dort 17,8 % der Bevölkerung auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen, 2011 waren es 13,7 %.

Wie in den Vorjahren war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten (18,9 %) und in Bayern am niedrigsten (4,3 %).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • – Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV),
  • – Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“,
  • – Laufende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“,
  • – Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
  • – Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Die Empfängerzahlen der einzelnen Leistungen der sozialen Mindestsicherung entwickelten sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich. So ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung nach dem SGB II („Hartz IV“) – die größte Empfängergruppe sozialer Mindestsicherungsleistungen – zum Jahresende 2011 gegenüber 2006 um 16,0 % auf rund 6,1 Millionen Personen zurück.

Die Inanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“) stieg im gleichen Zeitraum um 24,7 % auf über 952 000 Personen an.

Detaillierte Daten für die Berichtsjahre 2006 bis 2010 enthält die Gemeinschaftsveröffentlichung „Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der sozialen Mindestsicherung am Jahresende nach Bundesländern 
Land Insgesamt Quote1
2011 2006 Veränderung
Anzahl % Prozentpunkte
1 Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung.
Baden-Württemberg 527 008 4,9 5,7 – 0,8
Bayern 545 780 4,3 5,3 – 1,0
Berlin 661 005 18,9 20,0 – 1,1
Brandenburg 286 062 11,5 14,6 – 3,1
Bremen 109 104 16,5 17,5 – 1,0
Hamburg 227 521 12,6 13,8 – 1,2
Hessen 496 108 8,1 9,0 – 0,9
Mecklenburg-Vorpommern 224 171 13,7 17,8 – 4,1
Niedersachsen 706 508 8,9 10,3 – 1,4
Nordrhein-Westfalen 1 855 807 10,4 10,8 – 0,4
Rheinland-Pfalz 265 929 6,6 7,5 – 0,9
Saarland 89 498 8,8 9,8 – 1,0
Sachsen 461 177 11,1 14,1 – 3,0
Sachsen-Anhalt 322 451 13,9 16,7 – 2,8
Schleswig-Holstein 265 790 9,4 10,4 – 1,0
Thüringen 213 871 9,6 12,7 – 3,1
Deutschland 7 257 790 8,9 10,1 – 1,2
Nachrichtlich:
Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 5 089 053 7,8 8,6 – 0,8
Neue Bundesländer (einschließlich Berlin) 2 168 737 13,3 16,0 – 2,7

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(Statistisches Bundesamt 2012)

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