Baden-Württemberg, Hessen und Bayern kooperieren bei Software-Entwicklung

Die Archivverwaltungen aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern wollen bei der Archivierung digitaler Unterlagen künftig zusammenarbeiten. Hierzu haben die Beteiligten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung ausgearbeitet. Diese wurde in Anwesenheit von Kunststaatssekretär Jürgen Walter, Ministerialdirigentin Irene Bauerfeind-Rossmann vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie Ministerialdirektor Dr. Adalbert Weiß vom Bayerischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Stuttgart unterzeichnet.

„Die Langzeitsicherung digitaler Informationen ist für die Archive eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Mit der bundesweit bislang einmaligen Drei-Länder-Kooperation bündeln wir die fachliche Entwicklung in diesem Bereich, um unseren Partnern technische Lösungen auf hohem Niveau bieten zu können. Insofern profitieren hiervon alle drei Partner gleichermaßen“, so Staatssekretär Walter, Ministerialdirigentin Bauerfeind-Rossmann und Ministerialdirektor Dr. Weiß.

Baden-Württemberg nehme bei der Langzeitarchivierung digitaler Unterlagen eine wichtige Vorreiterrolle ein, so Walter. „Im Rahmen eines Pilotprojekts hat das Landesarchiv in den Jahren 2005 bis 2009 mit der Software Digitales Magazin – DIMAG die technischen Grundlagen für den Betrieb eines elektronischen Archivs geschaffen. Von Beginn an hat das Land nach starken Partnern gesucht, um DIMAG fachlich und technisch weiterzuentwickeln. In Hessen und Bayern haben wir diese gefunden.“ Für die Entwicklung von DIMAG habe das Land 650.000 Euro an Mitteln eingesetzt.

Ziel der nun geschlossenen Kooperation ist es, auf der Grundlage der bisher ausschließlich vom Landesarchiv Baden-Württemberg entwickelten Software DIMAG ein internationalen und nationalen Standards genügendes digitales Archiv zu entwickeln. Für das Recht der Nutzung von DIMAG verpflichten sich Hessen und Bayern je ein neues Modul für DIMAG zu erarbeiten. Die Vereinbarung ergänzt insoweit eine bereits zwischen dem Hessischen Hauptstaatsarchiv und dem Landesarchiv Baden-Württemberg geschlossene Vereinbarung vom 5./9. Juli 2010.

„Wir wollen die Nutzungsmöglichkeiten digitaler Unterlagen durch Verwaltung und interessierte Öffentlichkeit noch mehr ausweiten. Der Anwendungsbereich reicht dabei von der elektronischen Akte über Datenbanken und Internetseiten bis hin zu Audio-, Video- und Filmmaterial, das dauerhaft archiviert und für die Recherche verfügbar gemacht werden kann“, so Walter, Bauerfeind-Rossmann und Dr. Weiß.

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