Das Land Berlin gewährt Zuschüsse zur Erhöhung der Zahl und Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze. Ausbildenden Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin können sich finanzielle Zuschüsse sichern.
Förderfähig sind:
– Verbundausbildung und überbetriebliche Ausbildung im Land Berlin,
– Besuche von Berufsschulen oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten außerhalb Berlins bei Splitterberufen im Rahmen der Erstausbildung,
– überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen,
– Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen im Rahmen der Erstausbildung,
– Förderung von weiblichen Auszubildenden im Rahmen der Erstausbildung,
– Förderung von Alleinerziehenden im Rahmen der Erstausbildung,
– Übernahme Auszubildender im Rahmen der Erstausbildung sowie
– Modellversuche und Pilotprojekte.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind i.d.R. die ausbildenden Betriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Bei überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen sind die Handwerkskammer Berlin und vergleichbare Einrichtungen anderer Gewerbezweige antragsberechtigt.
Eine Förderung des Besuchs einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins kann von den ausbildenden Betrieben und freien Trägern beantragt werden.
Bei Modellversuchen und Pilotprojekten sind ausbildungsberechtigte Träger sowie Unternehmen antragsberechtigt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand sowie privatrechtliche Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist bzw. die überwiegend öffentlich finanziert werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt:
– bei der Ausbildung im Verbund 37,50 EUR pro Ausbildungsverhältnis und Ausbildungstag. Für eine 3-jährige Ausbildung beträgt die Förderhöhe bis zu 6.500 EUR, für eine 3,5-jährige Ausbildung bis zu 7.500 EUR. 2-jährige Ausbildungsverhältnisse werden nur in Ausnahmefällen gefördert, die Förderhöhe ist hier auf maximal 2.500 EUR begrenzt;
– beim Besuch einer Berufsschule oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätte außerhalb Berlins bei Splitterberufen 12 EUR je Schultag der Ausbildung in der geeigneten Einrichtung, sofern die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort nicht zumutbar ist;
– bei überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen bis zu 60%;
– bei auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen 30% der monatlichen Vergütung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und 70% im dritten Ausbildungsjahr, insgesamt höchstens 10.000 EUR je Ausbildungsverhältnis;
– bei der Förderung von weiblichen Auszubildenden 75% der monatlichen Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 7.500 EUR je Ausbildungsverhältnis;
– bei der Förderung Alleinerziehender 75% der monatlichen Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 7.500 EUR je Ausbildungsverhältnis;
– bei der Übernahme von Auszubildenden 75% der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 5.000 EUR je Ausbildungsverhältnis;
– bei Modellversuchen und Pilotprojekten bis zu 25% der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als förderungswürdig anerkannten modellbedingten Mehrkosten.
Anträge und weitere Informationen
Mit Ausnahme der Förderbereiche „Förderung der überbetrieblichen Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen“ sowie „Modellversuche und Pilotprojekte“ sind die Anträge bis spätestens sechs Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses zu stellen. Anträge sind zu richten an die Handwerkskammer Berlin
Abteilung IV/FBB (Tel. (0 30) 2 59 03-3 81 / Fax (0 30) 2 59 03-3 80 / E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
(Förderdatenbank des Bundes 2013)
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