Bund fördert Gleisanschlüsse privater Unternehmen mit bis zu 50%

Der Bund kann weiter den Bau von Gleisanschlüssen privater Unternehmen fördern. Die EU-Kommission hat ihre Genehmigung erteilt.

Andreas Scheuer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister: „Wir unterstützen Unternehmen in Deutschland, sich an das Schienennetz anzubinden. Der Bau privater Gleisanschlüsse schließt eine Lücke im Güterverkehrsnetz. Das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Güter auf die umweltfreundliche Schiene zu bekommen. Denn wenn die Ware erstmal auf dem LKW ist, bleibt sie meist auch dort: Mit unseren Investitionen tragen wir dazu bei, mehr Güter auf die Schiene zu bringen. Das reduziert nicht nur klimaschädliche Emissionen, sondern stärkt die Schiene und den Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Der Bund hat seit Beginn des Programms im Jahr 2005 mehr als 100 Gleisanschlüsse gefördert und hierzu knapp 80 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Mit der Maßnahme wurden jährlich über 200.000 Tonnen Treibhausgasemissionen vermieden. In ihrer Genehmigung hat die EU-Kommission ausdrücklich anerkannt, dass die deutsche Förderung von Gleisanschlüssen dem Ziel des Weißbuchs Verkehr der Europäischen Kommission entspricht, Transporte auf die Schiene zu verlagern und Emissionen im Verkehr zu reduzieren, und dass sie unmittelbar den Nutzern der Verkehrsdienste zu Gute kommt.

Die nunmehr genehmigte neue Gleisanschlussförderrichtlinie gilt erstmals für die Dauer von vier Jahren statt der bisherigen drei Jahre, also bis 2016. Sie bietet somit mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Die Förderung kann auf dem gleichen Niveau fortgeführt werden, d.h. sie ermöglicht eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten aus der Liste der förderfähigen Investitionen. Die Förderung wurde zudem auf dem Maximalniveau vereinheitlicht. So gibt es zukünftig bei allen Maßnahmen (Neubau, Ausbau und Reaktivierung) bis zu 8 Euro/Tonne bzw. 32 Euro/1000 Tonnenkilometer. Auf diese Weise kann jede Maßnahme zielgerichtet entsprechend der Aufwände gefördert werden. Auch die Nachweiszeiträume für die verlagerten Transportmengen wurden mit der Neufassung flexibler gefasst.

Weiterführende Informationen auf den Webseiten der Förderdatenbank des Bundes, des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS).

(BMVBS 2012)

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?