Bundesregierung kürzt Gründungszuschuss um 75%

Was sich schon seit einigen Monaten abzeichnete ist jetzt offiziell: Die radikale Kürzung der Fördermittel für den Gründungszuschuss wurde vom Bundestag mit einer Mehrheit der CDU/CSU und der FDP beschlossen. Bei dem Gründungszuschuss handelt es sich um Fördermittel, die Neugründer erhalten, wenn sie vorher ALG bezogen hatten. Im Zuge der Kürzungen wird aus der allgemeinen Gründungsförderung eine „kann“-Leistung, die zuerst von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden muss. Der mögliche Zahlungszeitraum von sechs Monaten bleibt gleich, aber Gründer, die vorher ein ALG I von 1.200 Euro bezogen, haben jetzt insgesamt 3.600 Euro weniger zu Verfügung. Alles in allem wird das Budget der Gründungsförderung um 75% gekürzt. Die Bundesregierung Verspricht sich von diesem Kahlschlag über die nächsten vier Jahre Einsparungen von 5,02 Milliarden Euro.

Die Opposition war bis zum Schluss entschieden dagegen. Sie befürchtet, dass diese Kürzungen zu einer erheblichen Reduzierung der Neugründungen führen wird und die Entstehung von 250.000 neuen Arbeitsplätzen gefährdet. Eine Meinung, die viele Experten teilen. Im letzten Jahr schufen 170.000 Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit selbständig wurden, rund 80.000 neue Arbeitsplätze. Die Regierungskoalition scheint diese Ansicht nicht zu teilen und verweist auf positive Arbeitsmarktzahlen. Die Opposition würde sie lediglich um "ihre Erfolge" beneiden.

Das Gesetz soll ohne Übergangsregelung am 01.11.2011 in Kraft treten aber Antragsteller, die noch Gründungszuschüsse zu alten Konditionen erhalten wollen, müssen ihren Antrag bis zum 14.10.2011 stellen. Wenn man sich die am 25. Januar 2010 von der Regierung vorgestellte Initiative „Gründerland Deutschland“ ins Gedächtnis ruft, sind die Kürzungen gerade bei der Gründerhilfe mehr als fraglich und nicht konsistent mit den vorgeblichen Prioritäten der Regierung.

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